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Die Entscheidung des Gerichts über die [[Betreuerbestellung|Betreuungsanordnung]] ergeht in einem '''Betreuungsverfahren'''. Dies ist ein Verfahren der [[wikipedia:de:Freiwillige Gerichtsbarkeit|freiwilligen Gerichtsbarkeit]]. Es gibt also keine Kläger und Beklagte, sondern nur Verfahrensbeteiligte bzw. den Betreuten als Antragsteller, wenn es um eine [[Betreuerbestellung]] auf eigenen Antrag hin geht.
 
Die Entscheidung des Gerichts über die [[Betreuerbestellung|Betreuungsanordnung]] ergeht in einem '''Betreuungsverfahren'''. Dies ist ein Verfahren der [[wikipedia:de:Freiwillige Gerichtsbarkeit|freiwilligen Gerichtsbarkeit]]. Es gibt also keine Kläger und Beklagte, sondern nur Verfahrensbeteiligte bzw. den Betreuten als Antragsteller, wenn es um eine [[Betreuerbestellung]] auf eigenen Antrag hin geht.
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