Z.B. ist das [[Vermögensverzeichnis]] zum Stichtag der Wirksamkeit der Betreuerbestellung zu fertigen, ein [[Einwilligungsvorbehalt]] führt bereits zur Beschränkung der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betreuten und ein etwaiger Anspruch auf pauschale [[Betreuervergütung]] beginnt ebenfalls. | Z.B. ist das [[Vermögensverzeichnis]] zum Stichtag der Wirksamkeit der Betreuerbestellung zu fertigen, ein [[Einwilligungsvorbehalt]] führt bereits zur Beschränkung der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betreuten und ein etwaiger Anspruch auf pauschale [[Betreuervergütung]] beginnt ebenfalls. |