Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1: −
[[Bild:Wohlfahrt.gif|right]]
+
'''Achtung: Artikel ist an die Rechtslage ab 1.1.2023 angepasst.'''
 +
 
 
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 840 Betreuungsvereine (Stand Ende 2014).  
+
Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 820 Betreuungsvereine (Stand Ende 2023).  
    
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
 
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
   −
Für die Tätigkeit eines Betreuungsvereines ist es erforderlich, dass dieser nach § 1908f BGB (in Verbindung mit Landesrecht) von der zuständigen Behörde (meist überörtliche [[Betreuungsbehörde]]) anerkannt wurde.
+
Für die Tätigkeit eines Betreuungsvereines ist es erforderlich, dass dieser nach § 14 BtOG (in Verbindung mit Landesrecht) von der zuständigen Behörde (meist überörtliche [[Betreuungsbehörde]]) anerkannt wurde.
    
==Bestellung zum Vereinsbetreuer==
 
==Bestellung zum Vereinsbetreuer==
Hauptamtliche Mitarbeiter des Betreuungsvereines können in dieser Eigenschaft gemäß § 1897 Abs. 2 BGB zum [[Betreuer]] bestellt werden. Sie sind rechtlich Einzelbetreuer. Voraussetzung ist die Zustimmung des Vereins und des Mitarbeiters. Der Vereinsmitarbeiter ist von dienstlichen Weisungen in Bezug auf die Führung der Betreuung weitgehend frei. Allerdings kann der Verein jederzeit die [[Betreuerwechsel|Entlassung]] als Betreuer beim [[Betreuungsgericht]] verlangen (§ 1908b BGB).
+
Hauptamtliche Mitarbeiter des Betreuungsvereines können in dieser Eigenschaft gemäß §§ 1816 Abs. 5 BGB, § 16 BtOG zum [[Betreuer]] bestellt werden. Sie sind rechtlich Einzelbetreuer. Sie benötigen dazu die [[Registrierung]] nach §§ 23 ff BtOG.
   −
Auch der Verein selbst kann zum Betreuer bestellt werden, wenn eine Betreuung durch eine natürliche Person nicht ausreicht 1900 BGB). Er muss die tatsächliche Führung der Betreuung einem oder mehreren Mitarbeitern oder Mitgliedern übertragen und seine Entlassung aus dem Amt beantragen, sobald eine natürliche Person als Betreuer ausreichend ist. Gegen die Personalauswahl des Vereines kann der Betreute bei Gericht [[Beschwerde]] einlegen 291 FamFG).
+
Voraussetzung zur Bestellung ist zudem die Zustimmung des Vereins und des Mitarbeiters 1819 Abs. 2 und 3 BGB). Der Vereinsmitarbeiter ist von dienstlichen Weisungen in Bezug auf die Führung der Betreuung weitgehend frei. Allerdings kann der Verein jederzeit die [[Betreuerwechsel|Entlassung]] als Betreuer beim [[Betreuungsgericht]] verlangen 1868 Abs. 6 BGB).
   −
Ist der Verein selbst zum Betreuer bestimmt, darf er nicht über eine [[Sterilisation]] entscheiden 1900 Abs. 5 BGB).
+
Auch der Verein selbst kann zum Betreuer bestellt werden, wenn eine Betreuung durch eine natürliche Person nicht ausreicht (§ 1818 Abs. 1 BGB). Er muss die tatsächliche Führung der Betreuung einem oder mehreren Mitarbeitern oder Mitgliedern übertragen und seine Entlassung aus dem Amt beantragen, sobald eine natürliche Person als Betreuer ausreichend ist. Gegen die Personalauswahl des Vereines kann der Betreute bei Gericht [[Beschwerde]] einlegen 291 FamFG).
   −
Für die Tätigkeit seiner [[Vereinsbetreuer]] kann der Verein gem.  § 7 VBVG ([[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]) [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung]] beantragen. Außerdem ist als [[befreiter Betreuer]] von einigen Formerfordernissen befreit, beispielsweise der [[Rechnungslegung]]spflicht.
+
Ist der Verein selbst zum Betreuer bestimmt, darf er nicht über eine [[Sterilisation]] entscheiden (§ 1818 Abs. 5 BGB).
 +
 
 +
Für die Tätigkeit seiner [[Vereinsbetreuer]] kann der Verein gem.  § 7 Abs. 2 VBVG ([[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]) [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung]] beantragen. Außerdem ist als [[befreiter Betreuer]] von einigen Formerfordernissen befreit, beispielsweise der [[Rechnungslegung]]spflicht.
    
Vereinsmitarbeiter können auch als [[Verfahrenspfleger]] bestellt werden. Der Vergütungsanspruch liegt wie beim Vereinsbetreuer beim Verein (§ 277 Abs. 4 FamFG).
 
Vereinsmitarbeiter können auch als [[Verfahrenspfleger]] bestellt werden. Der Vergütungsanspruch liegt wie beim Vereinsbetreuer beim Verein (§ 277 Abs. 4 FamFG).
    
==Querschnittsaufgaben==
 
==Querschnittsaufgaben==
Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt.
+
Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen (§ 15 BtOG). Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt.
    
Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die [[Vorsorgevollmacht]]en errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden.
 
Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die [[Vorsorgevollmacht]]en errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden.
  −
Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine (§ 1908f BGB) stieg 2014 auf 838 (gegenüber 832 im Jahr 2013). Durch Landesmittel gefördert wurden 619 Vereine (2012: 615). Die Fördersumme betrug 2014 10.286 Mio. € (2013 10.342 Mio. €). Dies war 2014 bundesweit je 1.000 Einwohner eine Summe von 126,86.  Bei den 2014er Zahlen fehlen die Fördersummen aus dem Saarland (2013: 293.000,– €). Es gibt weiterhin erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.
  −
      
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
Zeile 80: Zeile 80:  
# § 1908f BGB setzt nicht voraus, dass alle Mitarbeiter des Vereins fachlich geeignet sein müssen, sämtliche Aufgaben i.S. des § 1908f BGB zu erfüllen. Ausreichend ist vielmehr, dass die Mitarbeiter des Vereins in ihrer Gesamtheit dazu in der Lage sind.
 
# § 1908f BGB setzt nicht voraus, dass alle Mitarbeiter des Vereins fachlich geeignet sein müssen, sämtliche Aufgaben i.S. des § 1908f BGB zu erfüllen. Ausreichend ist vielmehr, dass die Mitarbeiter des Vereins in ihrer Gesamtheit dazu in der Lage sind.
 
# Vor dem Widerruf der Anerkennung eines Betreuungsvereins hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen, z.B. die nachträgliche Auflage, einen bestimmten Mitarbeiter des Vereins nicht mit der Wahrnehmung von Aufgaben als Vereinsbetreuer zu betrauen, ausreichend sind.
 
# Vor dem Widerruf der Anerkennung eines Betreuungsvereins hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen, z.B. die nachträgliche Auflage, einen bestimmten Mitarbeiter des Vereins nicht mit der Wahrnehmung von Aufgaben als Vereinsbetreuer zu betrauen, ausreichend sind.
 +
 +
'''Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen, Beschluss v 2.10.2023, 6 B 84/23'''
 +
 +
Ablehnung einer Landesförderung nach § 17 BtOG, die über die in der Landesbestimmung geregelte Förderhöhe hinausgeht. Kein erkennbarer Verstoß der Landesbestimmung gegen Bundesrecht.
 +
 +
'''BayObLG Beschl. v. 6.10.2023 – 101 VA 153/23'''
 +
 +
# Ein Betreuungsverein ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Feststellung der auf die Vergütung eines bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuers oder einer bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuerin anzuwendenden Vergütungstabelle nach § 8 Abs. 3 VBVG zu stellen.
 +
# Er ist demzufolge auch nicht berechtigt, eine versagte Einstufung in eine höherwertige Vergütungstabelle mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 II EGGVG weiterzuverfolgen.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
 
===Bücher===
 
===Bücher===
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
  −
  −
===Weitere Bücher===
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170067133/internetsevon-21 Deinert: Arbeitshilfe für Betreuungsvereine] [http://www.horstdeinert.de/betreuungsvereine.htm Infos hierzu ], 2. Auflage, Frankfurt 1996, ISBN 3170067761
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170067133/internetsevon-21 Deinert: Arbeitshilfe für Betreuungsvereine] [http://www.horstdeinert.de/betreuungsvereine.htm Infos hierzu ], 2. Auflage, Frankfurt 1996, ISBN 3170067761
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#bauer-klie Buchrezension ], ISBN 3811430645
+
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ]
    
===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
 +
*Adler: Der zivilgesellschaftliche Betreuungsverein als 3. Kraft im Betreuungswesen; BtPrax 2017, 176
 
*Bauer/Mahr: Haftung der Vereinsbetreuer; BtMan 2005, 78
 
*Bauer/Mahr: Haftung der Vereinsbetreuer; BtMan 2005, 78
 
*Becker-Laros: Die Vergütung des Vereinsbetreuers, BtPrax 1993, 164
 
*Becker-Laros: Die Vergütung des Vereinsbetreuers, BtPrax 1993, 164
Zeile 105: Zeile 112:  
*Formella: Entlassung des Betreuungsvereines unter gleichzeitiger Bestellung eines Vereinsbetreuers; BtPrax 1995, 21
 
*Formella: Entlassung des Betreuungsvereines unter gleichzeitiger Bestellung eines Vereinsbetreuers; BtPrax 1995, 21
 
*Fröschle: Der Betreuungsverein und das Rechtsdienstleistungsgesetz; BtMan 2009, 137
 
*Fröschle: Der Betreuungsverein und das Rechtsdienstleistungsgesetz; BtMan 2009, 137
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungspraxis/Froeschle_Haftung_2008_.pdf Fröschle: Haftung im Verein und in der Behörde; BtPrax 2008, 190 (PDF)]
+
* Fröschle: Haftung im Verein und in der Behörde; BtPrax 2008, 190
 
*Geiger, Jan: Die Außenhaftung des Arbeitnehmers eines Betreuungsvereins, FamRZ 2015, 14
 
*Geiger, Jan: Die Außenhaftung des Arbeitnehmers eines Betreuungsvereins, FamRZ 2015, 14
 
*Geistert: Der Vereinsbetreuer zwischen Anspruch und Wirklichkeit, DAVorm 1995, 1095
 
*Geistert: Der Vereinsbetreuer zwischen Anspruch und Wirklichkeit, DAVorm 1995, 1095
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Geistert_Vereinsbetreuer94.pdf Geistert:  Wieviele Betreuungen kann ein Vereinsbetreuer führen?; BtPrax 1994, 2 (PDF)]
+
*Geistert:  Wieviele Betreuungen kann ein Vereinsbetreuer führen?; BtPrax 1994, 2  
 
*Hellmann: Betreuungsvereine, Perspektiven und Probleme, BtPrax 1992, 4
 
*Hellmann: Betreuungsvereine, Perspektiven und Probleme, BtPrax 1992, 4
 
*ders.: Finanzierung eines Betreuungsvereins (Marburg), BtPrax 1995, 95, 59
 
*ders.: Finanzierung eines Betreuungsvereins (Marburg), BtPrax 1995, 95, 59
Zeile 123: Zeile 130:  
*Scheffer/Busch: Betreuungsvereine: Rechtsgrundlagen, Anerkennung und Aufgaben; DStR 2015, 2451
 
*Scheffer/Busch: Betreuungsvereine: Rechtsgrundlagen, Anerkennung und Aufgaben; DStR 2015, 2451
 
*Schleicher: Vom Förderverein Rampe zum Betreuungsverein, BtPrax 1992, 28
 
*Schleicher: Vom Förderverein Rampe zum Betreuungsverein, BtPrax 1992, 28
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Betreuungsvereine_2008.pdf Seichter:  Überlegungen zum vermehrten Einsatz ehrenamtlicher Betreuer, BtPrax 2008, 157 (PDF)]
+
* Seichter:  Überlegungen zum vermehrten Einsatz ehrenamtlicher Betreuer, BtPrax 2008, 157
 
*Sigusch: Querschnittsarbeit - Leistungsbereiche, Personalbemessung und Kostenkalkulation, BtPrax 2014, 159
 
*Sigusch: Querschnittsarbeit - Leistungsbereiche, Personalbemessung und Kostenkalkulation, BtPrax 2014, 159
 
*Stein: Aufbau von Strukturen zur Umsetzung des BtR in Sachsen-Anhalt, BtPrax 1995, 130
 
*Stein: Aufbau von Strukturen zur Umsetzung des BtR in Sachsen-Anhalt, BtPrax 1995, 130
Zeile 135: Zeile 142:     
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 +
*[https://www.bgt-ev.de/arbeitsmaterialien.html BGT-Materialien zum Thema Betreuungsvereine]
 +
 +
*[https://betreuungsvereine-in-aktion.de/wp-content/uploads/2022-04-29-Vereinbarung-Betreuungsverein-EA-BAGFW.pdf Mustervereinbarung Ehrenamtler - Betreuungsverein (PDF)]
   −
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Orientierungshilfe_Betreuungsvereine.pdf Orientierungshilfe zur Anerkennung von Betreuungsvereinen; Hrsg.: BAGüS (PDF)]
+
*[https://www.lwl.org/spur-download/bag/Empfehlungen-zur-Anerkennung-von-Betreuungsvereinen.pdf Neufassung! Empfehlungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen (Bagues)]
 
*[http://www.bgt-ev.de/bgt_stellungnahmen.html#c1166 BGT-Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen]
 
*[http://www.bgt-ev.de/bgt_stellungnahmen.html#c1166 BGT-Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen]
*[http://www.lvr.de/app/resources/merkblattzuranerkennung.pdf Merkblatt zur Vereinsanerkennung aus NRW (PDF)}]
+
*[https://www.buko-bv.de/fileadmin/buko/dokumente/positionspapier_qualitts-_und_leistungsmerkmale_von_betreuungsvereinen.pdf BuKo: Leistungs- und Qualitätsmerkmale für Betreuungsvereine (PDF)]
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Betreuungsvereine/Caritas_Qualitaetsleitfaden.pdf Qualitätsleitfaden Betreuungsvereine Caritas (PDF)]
+
*[https://www.btwerk.de/downloads/qualitaetsleitfaden_der_ig_betreuungsvereine_b.pdf Qualitätsleitfaden Betreuungsvereine Berlin]
 
*[http://kath-betreuungsvereine.de/wp-content/uploads/2012/03/Anforderungsprofil-Betreuer.pdf Anforderungsprofil für berufliche Betreuer (kath. Betreuungsvereine; PDF)]
 
*[http://kath-betreuungsvereine.de/wp-content/uploads/2012/03/Anforderungsprofil-Betreuer.pdf Anforderungsprofil für berufliche Betreuer (kath. Betreuungsvereine; PDF)]
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Betreuungsvereine/Qualitaetsleidfaden_fuer_Betreuungsvereine.pdf Weiterer Qualitätsleitfaden Betreuungevereine Berlin (PDF)]
   
* [[Formulare|Formulare für Betreuer und Betreuungsvereine]]
 
* [[Formulare|Formulare für Betreuer und Betreuungsvereine]]
 
* [[:Kategorie:Bundesländer|Landesbestimmungen sowie Adressen aller Betreuungsvereine nach Bundesländern sortiert]]
 
* [[:Kategorie:Bundesländer|Landesbestimmungen sowie Adressen aller Betreuungsvereine nach Bundesländern sortiert]]
*[http://www.skm.bistum-trier.de/ Fachinfos für Betreuungsvereine (SKM Bistum Trier)]
+
*[http://www.buko-bv.de Internetseite der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine]
*[http://www.horstdeinert.de/overhead.htm Schulungsmaterial Overheadfoliensatz Betreuungsrecht, Neuauflage 2006], ISBN 3980600718
+
 
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/BeratungdurchVereine.doc Meldevordruck an örtliche Betreuungsbehörde zur Weitergabe von Daten an Betreuungsvereine]
+
*[https://www.bundestag.de/blob/436046/cbabc60af92e31b3b7579b23f8870b04/wd-9-36-16-pdf-data.pdf Übersicht Vereinsförderung - wiss. Dienst Bundestag]
*[http://www.buko-bv.de/buko_index.html Internetseite der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine]
+
 
*[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/Buko2006.pdf Gründung der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (PDF)]
+
*[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/buko-go.pdf Geschäftsordnung der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (PDF)]
  −
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Sonstiges/10.11.11_Positionspapier_BUKO.pdf Positionspapier der Bundeskonferenz Betreuungsvereine]
      
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
Zeile 156: Zeile 163:     
Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]
 
Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]
  −
  −
  −
  −
  −
{{Quelle Wikipedia|Betreuungsverein| 8. August 2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betreuungsverein&oldid=19945857}}
 

Navigationsmenü