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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 825 Betreuungsvereine. Die Zahl ist seit einigen Jahren leicht rückläufig, zumal einige [[Bundesländer]] und Kommunen die Finanzierung für die sog. [[Querschnittsarbeit]] (mit Ehrenamtlichen) beschränkt oder eingestellt haben.
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Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 840 Betreuungsvereine (Stand Ende 2014).  
    
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
 
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
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Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt.
 
Der Verein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, [[Beratung]] und [[Ausbildung|Fortbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt.
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Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die Vorsorgevollmachten errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden.
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Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en zu informieren. Personen, die [[Vorsorgevollmacht]]en errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden.
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Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine (§ 1908f BGB) stieg 2014 auf 838 (gegenüber 832 im Jahr 2013). Durch Landesmittel gefördert wurden 619 Vereine (2012: 615). Die Fördersumme betrug 2014 10.286 Mio. € (2013 10.342 Mio. €). Dies war 2014 bundesweit je 1.000 Einwohner eine Summe von 126,86.  Bei den 2014er Zahlen fehlen die Fördersummen aus dem Saarland (2013: 293.000,– €). Es gibt weiterhin erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.
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Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine sank 2008 von 809 auf 806. Die Zahl der durch Landesmittel geförderten Vereine blieb mit 634 gleich. Die Fördersumme betrug 9,551 Mio Euro (2007: 9,544 Mio. Euro). Dies war bundesweit je 1000 Einwohner eine Summe von 116,48 Euro (2007: 116,08 Euro). Es gibt erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.  Die Kommunalförderung wird nicht bundesweit statistisch erfasst, da sie dazu zu unterschiedlich ist.
      
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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# Die Entlassung eines Betreuers setzt nicht stets eine Gefährdung des Wohls des Betreuten voraus, dazu kann die fehlende Anerkennung des Betreuungsvereins im Bundesland des neuen Wohnsitzes des Betreuten genügen.
 
# Die Entlassung eines Betreuers setzt nicht stets eine Gefährdung des Wohls des Betreuten voraus, dazu kann die fehlende Anerkennung des Betreuungsvereins im Bundesland des neuen Wohnsitzes des Betreuten genügen.
 
# Die Anordnung einer Betreuung bedeutet kein garantiertes Beschäftigungsverhältnis; auch die besondere Stellung der Betreuungsvereine rechtfertigt nicht die Annahme des Gegenteils.
 
# Die Anordnung einer Betreuung bedeutet kein garantiertes Beschäftigungsverhältnis; auch die besondere Stellung der Betreuungsvereine rechtfertigt nicht die Annahme des Gegenteils.
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'''VG Ansbach, Urteil vom 17.11.2015, AN 1 K 15.01184''':
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# Ein Widerruf der Anerkennung eines Betreuungsvereins ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 1908f BGB nicht mehr vorliegen.
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# § 1908f BGB setzt nicht voraus, dass alle Mitarbeiter des Vereins fachlich geeignet sein müssen, sämtliche Aufgaben i.S. des § 1908f BGB zu erfüllen. Ausreichend ist vielmehr, dass die Mitarbeiter des Vereins in ihrer Gesamtheit dazu in der Lage sind.
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# Vor dem Widerruf der Anerkennung eines Betreuungsvereins hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen, z.B. die nachträgliche Auflage, einen bestimmten Mitarbeiter des Vereins nicht mit der Wahrnehmung von Aufgaben als Vereinsbetreuer zu betrauen, ausreichend sind.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
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*Adler: Der zivilgesellschaftliche Betreuungsverein als 3. Kraft im Betreuungswesen; BtPrax 2017, 176
 
*Bauer/Mahr: Haftung der Vereinsbetreuer; BtMan 2005, 78
 
*Bauer/Mahr: Haftung der Vereinsbetreuer; BtMan 2005, 78
 
*Becker-Laros: Die Vergütung des Vereinsbetreuers, BtPrax 1993, 164
 
*Becker-Laros: Die Vergütung des Vereinsbetreuers, BtPrax 1993, 164
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*Deinert: Die Ausführung des BtG durch die Bundesländer, DAVorm 1992, 133
 
*Deinert: Die Ausführung des BtG durch die Bundesländer, DAVorm 1992, 133
 
*Deinert: Neues Vergütungssystem für Vereinsbetreuer; NDV 6/2005
 
*Deinert: Neues Vergütungssystem für Vereinsbetreuer; NDV 6/2005
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*Deinert: Beschäftigungsende beim Vereins- und Behördenbetreuer; BtPrax 2015, 138
 
*Doleczik: Das Ehrenamt pflegen - Curriculum; BtMan 2009, 140
 
*Doleczik: Das Ehrenamt pflegen - Curriculum; BtMan 2009, 140
 
*Ehl/Wessels: Reformiertes Betreuungsrecht und mögliche Zusammenarbeit am Beispiel des Bochumer Modells, BtPrax 1994, 79
 
*Ehl/Wessels: Reformiertes Betreuungsrecht und mögliche Zusammenarbeit am Beispiel des Bochumer Modells, BtPrax 1994, 79
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*Fröschle: Der Betreuungsverein und das Rechtsdienstleistungsgesetz; BtMan 2009, 137
 
*Fröschle: Der Betreuungsverein und das Rechtsdienstleistungsgesetz; BtMan 2009, 137
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungspraxis/Froeschle_Haftung_2008_.pdf Fröschle: Haftung im Verein und in der Behörde; BtPrax 2008, 190 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungspraxis/Froeschle_Haftung_2008_.pdf Fröschle: Haftung im Verein und in der Behörde; BtPrax 2008, 190 (PDF)]
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*Geiger, Jan: Die Außenhaftung des Arbeitnehmers eines Betreuungsvereins, FamRZ 2015, 14
 
*Geistert: Der Vereinsbetreuer zwischen Anspruch und Wirklichkeit, DAVorm 1995, 1095
 
*Geistert: Der Vereinsbetreuer zwischen Anspruch und Wirklichkeit, DAVorm 1995, 1095
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Geistert_Vereinsbetreuer94.pdf Geistert:  Wieviele Betreuungen kann ein Vereinsbetreuer führen?; BtPrax 1994, 2 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Geistert_Vereinsbetreuer94.pdf Geistert:  Wieviele Betreuungen kann ein Vereinsbetreuer führen?; BtPrax 1994, 2 (PDF)]
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*Poschmann: Der Betreuungsverein Fürsorge e.V., BtPrax 1995, 90
 
*Poschmann: Der Betreuungsverein Fürsorge e.V., BtPrax 1995, 90
 
*Reichel: Eine Jahresbilanz aus Mecklenburg-Vorpommern, BtPrax 1993, 120
 
*Reichel: Eine Jahresbilanz aus Mecklenburg-Vorpommern, BtPrax 1993, 120
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*Scheffer/Busch: Betreuungsvereine: Rechtsgrundlagen, Anerkennung und Aufgaben; DStR 2015, 2451
 
*Schleicher: Vom Förderverein Rampe zum Betreuungsverein, BtPrax 1992, 28
 
*Schleicher: Vom Förderverein Rampe zum Betreuungsverein, BtPrax 1992, 28
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Betreuungsvereine_2008.pdf Seichter:  Überlegungen zum vermehrten Einsatz ehrenamtlicher Betreuer, BtPrax 2008, 157 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Betreuungsvereine_2008.pdf Seichter:  Überlegungen zum vermehrten Einsatz ehrenamtlicher Betreuer, BtPrax 2008, 157 (PDF)]
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Orientierungshilfe_Betreuungsvereine.pdf Orientierungshilfe zur Anerkennung von Betreuungsvereinen; Hrsg.: BAGüS (PDF)]
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*[https://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Senioren/221201_Empfehlungen_zur_Anerkennung_von_Betreuungsvereinen.pdf Neufassung! Empfehlungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen (Landkreistag)]
 
*[http://www.bgt-ev.de/bgt_stellungnahmen.html#c1166 BGT-Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen]
 
*[http://www.bgt-ev.de/bgt_stellungnahmen.html#c1166 BGT-Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen]
 
*[http://www.lvr.de/app/resources/merkblattzuranerkennung.pdf Merkblatt zur Vereinsanerkennung aus NRW (PDF)}]
 
*[http://www.lvr.de/app/resources/merkblattzuranerkennung.pdf Merkblatt zur Vereinsanerkennung aus NRW (PDF)}]
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* [[Formulare|Formulare für Betreuer und Betreuungsvereine]]
 
* [[Formulare|Formulare für Betreuer und Betreuungsvereine]]
 
* [[:Kategorie:Bundesländer|Landesbestimmungen sowie Adressen aller Betreuungsvereine nach Bundesländern sortiert]]
 
* [[:Kategorie:Bundesländer|Landesbestimmungen sowie Adressen aller Betreuungsvereine nach Bundesländern sortiert]]
*[http://www.skm.bistum-trier.de/ Fachinfos für Betreuungsvereine (SKM Bistum Trier)]
+
*[http://www.buko-bv.de Internetseite der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine]
*[http://www.horstdeinert.de/overhead.htm Schulungsmaterial Overheadfoliensatz Betreuungsrecht, Neuauflage 2006], ISBN 3980600718
+
*[http://www.buko-bv.de/fileadmin/buko/dokumente/Uebersicht_Foerderbedingungen_Betreuungsvereine-2013.pdf Übersicht Vereinsförderung - Bundeskonferenz BtV]
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/BeratungdurchVereine.doc Meldevordruck an örtliche Betreuungsbehörde zur Weitergabe von Daten an Betreuungsvereine]
+
*[https://www.bundestag.de/blob/436046/cbabc60af92e31b3b7579b23f8870b04/wd-9-36-16-pdf-data.pdf Übersicht Vereinsförderung - wiss. Dienst Bundestag]
*[http://www.buko-bv.de/buko_index.html Internetseite der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine]
+
*[https://www.bundesanzeiger-verlag.de/btprax/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1529773294&hash=1a1443ecc1af670adb9bfd668ca29295c9de035e&file=/fileadmin/BT-Prax/Dokumente/BtPrax/2018/Seite_16_BtPrax_01-2018.pdf Vergleich Vereinsförderung 2016 - Zusammenstellung H. Deinert]
*[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/Buko2006.pdf Gründung der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (PDF)]
+
*[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/buko-go.pdf Geschäftsordnung der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (PDF)]
  −
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Sonstiges/10.11.11_Positionspapier_BUKO.pdf Positionspapier der Bundeskonferenz Betreuungsvereine]
      
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]

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