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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 830 Betreuungsvereine. Die Zahl ist seit einigen Jahren leicht rückläufig, zumal einige [[Bundesländer]] und Kommunen die Finanzierung für die sog. [[Querschnittsarbeit]] (mit Ehrenamtlichen) beschränkt oder eingestellt haben.
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Den anerkannten '''Betreuungsvereinen''' misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung bei der Umsetzung des [[Betreuungsgesetz]]es in die Praxis zu. Es handelt sich um [[wikipedia:de:eingetragener Verein|eingetragene Vereine]]. Zurzeit existieren in Deutschland etwa 800 Betreuungsvereine. Die Zahl ist seit einigen Jahren leicht rückläufig, zumal einige [[Bundesländer]] und Kommunen die Finanzierung für die sog. [[Querschnittsarbeit]] (mit Ehrenamtlichen) beschränkt oder eingestellt haben.
    
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
 
Die Grundkonzeption eines Betreuungsvereines hat der Gesetzgeber aus dem Bereich der kirchlichen [[wikipedia:de:Sozialarbeit|Sozialarbeit]] stammenden Konzept der „organisierten Einzelvormundschaft“ übernommen. Hiernach führen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden von den hauptamtlichen Fachkräften bei schwierigen Einzelfragen unterstützt.
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Für die Tätigkeit eines Betreuungsvereines ist es erforderlich, dass dieser nach {{Zitat de §|1908f|bgb}} (in Verbindung mit Landesrecht) von der zuständigen Behörde (meist überörtliche [[Betreuungsbehörde]]) anerkannt wurde.
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Für die Tätigkeit eines Betreuungsvereines ist es erforderlich, dass dieser nach § 1908f BGB (in Verbindung mit Landesrecht) von der zuständigen Behörde (meist überörtliche [[Betreuungsbehörde]]) anerkannt wurde.
    
==Bestellung zum Vereinsbetreuer==
 
==Bestellung zum Vereinsbetreuer==

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