Änderungen

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=Informationen zur neuen Reform des Betreuungsrechtes=
 
=Informationen zur neuen Reform des Betreuungsrechtes=
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Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2020 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2020 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundestag hat am 5.3.2021 das Gesetz verabschiedet. Bis März 2021 soll das parlamentarische Verfahren (Bundesrat) durchlaufen worden sein. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 beschlossen.
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Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2020 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2020 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundestag hat am 5.3.2021 das Gesetz verabschiedet. Am 26. März 2021 soll das Bundesrat das parlamentsrische Verfahren abschließen. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 beschlossen.
    
==Übersicht über die Änderungen==
 
==Übersicht über die Änderungen==
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*3.3.2021 Stellungnahme des Rechtsausschusses des Bundestags
 
*3.3.2021 Stellungnahme des Rechtsausschusses des Bundestags
 
*5.3.2021 Bundestag 2./3. Lesung: Gesetzesbeschluss
 
*5.3.2021 Bundestag 2./3. Lesung: Gesetzesbeschluss
*13.3.2021 Bundesrat 2. Durchgang: Zustimmung zum Gesetz (bzw. Anrufung des Vermittlungsausschusses)
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*26.3.2021 Bundesrat 2. Durchgang: Zustimmung zum Gesetz (bzw. Anrufung des Vermittlungsausschusses)
 
*zwischen März 2021 und Dezember 2022: Rechtsverordnung zu § 23 BtOG (Sachkundenachweis; mit Zustimmung durch den Bundesrat) sowie landesrechtliche Folgeänderungen
 
*zwischen März 2021 und Dezember 2022: Rechtsverordnung zu § 23 BtOG (Sachkundenachweis; mit Zustimmung durch den Bundesrat) sowie landesrechtliche Folgeänderungen
 
*1.1.2023: Inkrafttreten des Gesetzes
 
*1.1.2023: Inkrafttreten des Gesetzes

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