Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss

Haftungsausschluss: dieses Lexikon kann und darf eine qualifizierte Rechtsberatung nicht ersetzen. In Streitfällen empfehlen wir die Hilfe durch eine/n Anwalt/Anwältin, bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechtes. Die örtliche Anwaltskammer kann dabei weiterhelfen.

BetreuerInnen und Bevollmächtigte können auch Rechtsrat von der örtlichen Betreuungsbehörde oder vom Betreuungsverein einholen.

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