Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss: Unterschied zwischen den Versionen
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Haftungsausschluss: dieses Lexikon kann und darf eine qualifizierte Rechtsberatung nicht ersetzen. In Streitfällen empfehlen wir die Hilfe durch eine/n Anwalt/Anwältin, bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechtes. Die örtliche Anwaltskammer kann dabei weiterhelfen. | Haftungsausschluss: dieses Lexikon kann und darf eine qualifizierte Rechtsberatung nicht ersetzen. In Streitfällen empfehlen wir die Hilfe durch eine/n Anwalt/Anwältin, bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechtes. Die örtliche Anwaltskammer kann dabei weiterhelfen. | ||
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Zum Lexikoninhalt: trotz größter Mühe aller Beteiligten kann keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dies ein nichtkommerzielles Projekt ist - und arbeiten Sie mit! | Zum Lexikoninhalt: trotz größter Mühe aller Beteiligten kann keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dies ein nichtkommerzielles Projekt ist - und arbeiten Sie mit! |
Aktuelle Version vom 28. Dezember 2021, 20:20 Uhr
Haftungsausschluss: dieses Lexikon kann und darf eine qualifizierte Rechtsberatung nicht ersetzen. In Streitfällen empfehlen wir die Hilfe durch eine/n Anwalt/Anwältin, bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechtes. Die örtliche Anwaltskammer kann dabei weiterhelfen.
BetreuerInnen und Bevollmächtigte können auch Rechtsrat von der örtlichen Betreuungsbehörde oder vom Betreuungsverein einholen.
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