Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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Haftungsausschluss: dieses Lexikon kann und darf eine qualifizierte Rechtsberatung nicht ersetzen. In Streitfällen empfehlen wir die Hilfe durch eine/n Anwalt/Anwältin, bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechtes. Die örtliche Anwaltskammer kann dabei weiterhelfen.
 
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BetreuerInnen und Bevollmächtigte können auch Rechtsrat von der örtlichen Betreuungsbehörde oder vom Betreuungsverein einholen.
  
 
Zum Lexikoninhalt: trotz größter Mühe aller Beteiligten kann keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dies ein nichtkommerzielles Projekt ist - und arbeiten Sie mit!
 
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Aktuelle Version vom 28. Dezember 2021, 20:20 Uhr

Haftungsausschluss: dieses Lexikon kann und darf eine qualifizierte Rechtsberatung nicht ersetzen. In Streitfällen empfehlen wir die Hilfe durch eine/n Anwalt/Anwältin, bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechtes. Die örtliche Anwaltskammer kann dabei weiterhelfen.

BetreuerInnen und Bevollmächtigte können auch Rechtsrat von der örtlichen Betreuungsbehörde oder vom Betreuungsverein einholen.

Zum Lexikoninhalt: trotz größter Mühe aller Beteiligten kann keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dies ein nichtkommerzielles Projekt ist - und arbeiten Sie mit!

Zum Impressum siehe unter:

https://www.bgt-ev.de/impressum.html