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Zur 2023er Gesetzesreform siege unter [[Betreuungsrechtsreform]].
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Das '''Gesetz zur Reform des Rechts der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG)''' vom 12.9.1990, welches das gesamte seit dem 1.1.1992 geltende [[Hauptseite|Betreuungsrecht]] beinhaltet, existiert seit seinem Inkrafttreten nicht mehr als eigenständiges Gesetz. Dennoch wird (auch in der Fach-) Öffentlichkeit immer noch vom Betreuungsgesetz gesprochen, wenn eigentlich das Betreuungsrecht, also die §{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB gemeint sind.
 
Das '''Gesetz zur Reform des Rechts der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG)''' vom 12.9.1990, welches das gesamte seit dem 1.1.1992 geltende [[Hauptseite|Betreuungsrecht]] beinhaltet, existiert seit seinem Inkrafttreten nicht mehr als eigenständiges Gesetz. Dennoch wird (auch in der Fach-) Öffentlichkeit immer noch vom Betreuungsgesetz gesprochen, wenn eigentlich das Betreuungsrecht, also die §{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB gemeint sind.

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