Betreuungsbehördengesetz

Dieser Artikel enthält die Rechtslage bis 31.12.2022. Für die Rechtslage ab 1.1.2023 siehe unter Betreuungsorganisationsgesetz.

Basisdaten
Volltitel: Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher
Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
Kurztitel: Betreuungsbehördengesetz
Abkürzung: BtBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Fundstellennachweis: 404-24
Datum des Gesetzes: 12.09.1990 (BGBl. I S. 2002, 2025)
Inkrafttreten: 01.01.1992
Letzte Änderung: Gesetz vom 17.7.2017
(BGBl. I S. 2426)
Außerkrafttreten: 31.12.2022

Betreuungsbehördengesetz (BtBG)

Das Betreuungsbehördengesetz war Bestandteil des am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes, im Rahmen dessen die Vormundschaft (für Volljährige) und Gebrechlichkeitspflegschaft durch die Betreuung ersetzt wurden. Es installierte eine neue Fachbehörde anstelle des zuvor auch für Erwachsene zuständigen Jugendamtes.

Grundzüge

Das Betreuungsbehördengesetz ist seltsamerweise kein Bestandteil des Sozialgesetzbuches, obwohl die Aufgaben denen des Jugendamtes (nach Sozialgesetzbuch VIII) ähnlich sind. Daher gelten für die Betreuungsbehörde ergänzend die Verwaltungsverfahrensgesetze und Datenschutzgesetze der Bundesländer, nicht das Sozialgesetzbuch-X.

Das Betreuungsbehördengesetz wird zum 1.1.2023 durch das erheblich erweiterte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt. Synopse siehe unten.

Literatur

Bücher im Reguvis-Verlag

Weitere Bücher

Weblinks

Landesausführungsgesetze


Infos zum Haftungsausschluss


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