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Man kann die Aufgaben wie folgt unterteilen:
 
Man kann die Aufgaben wie folgt unterteilen:
 
*Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen ([[Beratung]] und Unterstützung von Betreuern; Mitwirkung bei der [[Ausbildung|Aus- und Fortbildung]] von Betreuern, die sog. [[Querschnittsaufgaben]]
 
*Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen ([[Beratung]] und Unterstützung von Betreuern; Mitwirkung bei der [[Ausbildung|Aus- und Fortbildung]] von Betreuern, die sog. [[Querschnittsaufgaben]]
*[[Vormundschaftsgerichtshilfe]] (Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern gegenüber dem Gericht, [[Beschwerde]]rechte gegen Gerichtsentscheidungen, [[Vorführung]]saufgaben)
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*[[Vormundschaftsgerichtshilfe]] (Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern und Verfahrenspflegern gegenüber dem Gericht, [[Beschwerde]]rechte gegen Gerichtsentscheidungen, [[Vorführung]]saufgaben)
*[[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde|Beglaubigung von Unterschriften]] und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en (neu ab 1. Juli 2005)
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*öffentlche [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde|Beglaubigung von Unterschriften]] und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en (neu ab 1. Juli 2005)
 
*Führung von Betreuungen (und seit 1. Juli 2005 auch [[Verfahrenspflegschaft]]en) durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde ([[Behördenbetreuer]])
 
*Führung von Betreuungen (und seit 1. Juli 2005 auch [[Verfahrenspflegschaft]]en) durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde ([[Behördenbetreuer]])
 
*zusätzliche Aufgaben nach Landesrecht (z.B. Organisation örtlicher [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en
 
*zusätzliche Aufgaben nach Landesrecht (z.B. Organisation örtlicher [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]en

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