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# Für die Datenerhebung der [[Betreuungsbehörde]] bei der betroffenen Person sowie beim Betreuer ist keine Einwilligung erforderlich, da die Betreuungsbehörde zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten und damit auch an das Betreuungsgericht übermitteln darf (Art. 6 Abs. 1 lit. c Ds-GVO iVm § 279 Abs. 2 FamFG und § 8 Abs. 1 S.1, S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 BtBG).
 
# Für die Datenerhebung der [[Betreuungsbehörde]] bei der betroffenen Person sowie beim Betreuer ist keine Einwilligung erforderlich, da die Betreuungsbehörde zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten und damit auch an das Betreuungsgericht übermitteln darf (Art. 6 Abs. 1 lit. c Ds-GVO iVm § 279 Abs. 2 FamFG und § 8 Abs. 1 S.1, S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 BtBG).
 
# Dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten iS von Art. 9 DS-GVO, wie sie in [[Betreuungsverfahren]] regelhaft anfallen.
 
# Dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten iS von Art. 9 DS-GVO, wie sie in [[Betreuungsverfahren]] regelhaft anfallen.
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'''LG Hildesheim, Beschluss vom 29.06.2022, 5 T 147/22'''
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Nach § 14b Abs. 1 FamFG ist die elektronische Einreichung für Behörden nur dann verpflichtend, wenn für den Antrag ein im FamFG vorgesehenes verfahrensrechtliches Schriftformerfordernis gilt.
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'''OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2022, 11 U 158/21'''
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# § 7 BtBG erlaubt der Betreuungsbehörde, Betreuungsgerichten Umstände mitzuteilen, die aus Sicht der Behörde Zweifel an der Eignung einer Betreuerin und erhebliche Gefahren für das Wohle von Betreuten begründen können, solange die zugrundeliegende Prognoseentscheidung vertretbar ist.
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# Es ist nicht rechtsfehlerhaft, bei der Ermessensentscheidung, ob diese Umstände mitgeteilt werden, das Interesse am Schutz der Betreuten höher als das Berufsausübungsinteresse der Betreuerin zu gewichten.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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=== Zur Gesetzesänderung 2023===
 
=== Zur Gesetzesänderung 2023===
 
*[https://www.horstdeinert.de/app/download/19076239425/BtOG_Synopse_2021.pdf?t=1616863750 Synopse Betreuungsbehördengesetz - Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG, ab 2023, PDF)]
 
*[https://www.horstdeinert.de/app/download/19076239425/BtOG_Synopse_2021.pdf?t=1616863750 Synopse Betreuungsbehördengesetz - Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG, ab 2023, PDF)]
*[http://betreuungsrecht.bplaced.net/Orientierungshilfe-Organisationsaufwand-und_Stellenbedarf.pdf Orientierungshilfe Orgaaufwand und Stellenbedarf (Arbeitsgruppe Deutscher Verein, PDF)]
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*[https://e1.pcloud.link/publink/show?code=XZ3BfLZubRBUWbTJHmb7diAFEfKuRITJiBy Orientierungshilfe Orgaaufwand und Stellenbedarf bei Betreuungsbehörden (Arbeitsgruppe Deutscher Verein, PDF)]
*[http://betreuungsrecht.bplaced.net/Orientierungshilfe-Tabelle_Personalbemessung_BtOG.xlsx Tabelle dazu (XLSX)]
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*[https://e1.pcloud.link/publink/show?code=XZrkkYZ7auzxhfHTmVNVLD5bo0k2uwefeFy Tabelle dazu (XLSX)]
    
===Zur Betreuereignung===
 
===Zur Betreuereignung===

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