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== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
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Nach dem Recht vor Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1. Januar 1992 waren die Behördenaufgaben im Bereich der [[wikipedia:de:Vormund|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährige]] den Jugendämtern zugewiesen (§  54  a JWG a. F.). Die Zuordnung der Aufgaben zum [[wikipedia:de:Jugendamt|Jugendamt]] wurde insbesondere von erwachsenen Menschen als unangemessen und diskriminierend empfunden. Gleichzeitig haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter die Zuständigkeit ihrer Behörde als überfordernd erlebt, da Kinder und Jugendliche und Erwachsene eine sehr unterschiedliche Art fachlicher Begleitung benötigten. Im Rahmen des Betreuungsgesetzes, das im wesentlichen andere Gesetze änderte (BGB, FGG usw.), wurde auch ein eigenständiges Gesetz für behördliche Aufgaben im Bereich des Betreuungsrechtes geschaffen, das [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG).
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Nach dem Recht vor Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1. Januar 1992 waren die Behördenaufgaben im Bereich der [[wikipedia:de:Vormund|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährige]] den Jugendämtern zugewiesen (§  54  a JWG a. F.). Die Zuordnung der Aufgaben zum [[wikipedia:de:Jugendamt|Jugendamt]] wurde insbesondere von erwachsenen Menschen als unangemessen und diskriminierend empfunden. Gleichzeitig haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter die Zuständigkeit ihrer Behörde als überfordernd erlebt, da Kinder und Jugendliche und Erwachsene eine sehr unterschiedliche Art fachlicher Begleitung benötigten. Im Rahmen des Betreuungsgesetzes, das im wesentlichen andere Gesetze änderte (BGB, FGG usw.), wurde auch ein eigenständiges Gesetz für behördliche Aufgaben im Bereich des Betreuungsrechtes geschaffen, das [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG). Es wird zum 1.1.2023 durch das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] (BtOG) ersetzt.
    
== Errichtung von Betreuungsbehörden ==
 
== Errichtung von Betreuungsbehörden ==
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# Für die Datenerhebung der [[Betreuungsbehörde]] bei der betroffenen Person sowie beim Betreuer ist keine Einwilligung erforderlich, da die Betreuungsbehörde zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten und damit auch an das Betreuungsgericht übermitteln darf (Art. 6 Abs. 1 lit. c Ds-GVO iVm § 279 Abs. 2 FamFG und § 8 Abs. 1 S.1, S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 BtBG).
 
# Für die Datenerhebung der [[Betreuungsbehörde]] bei der betroffenen Person sowie beim Betreuer ist keine Einwilligung erforderlich, da die Betreuungsbehörde zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten und damit auch an das Betreuungsgericht übermitteln darf (Art. 6 Abs. 1 lit. c Ds-GVO iVm § 279 Abs. 2 FamFG und § 8 Abs. 1 S.1, S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 BtBG).
 
# Dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten iS von Art. 9 DS-GVO, wie sie in [[Betreuungsverfahren]] regelhaft anfallen.
 
# Dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten iS von Art. 9 DS-GVO, wie sie in [[Betreuungsverfahren]] regelhaft anfallen.
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'''LG Hildesheim, Beschluss vom 29.06.2022, 5 T 147/22'''
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Nach § 14b Abs. 1 FamFG ist die elektronische Einreichung für Behörden nur dann verpflichtend, wenn für den Antrag ein im FamFG vorgesehenes verfahrensrechtliches Schriftformerfordernis gilt.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
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*[[Betreuungsorganisationsgesetz]]
 
*[[Querschnittsaufgaben]], [[Beratung]], [[Zuführung zur Unterbringung]]
 
*[[Querschnittsaufgaben]], [[Beratung]], [[Zuführung zur Unterbringung]]
 
*[[Vormundschaftsgerichtshilfe]], [[Vorführung]],  
 
*[[Vormundschaftsgerichtshilfe]], [[Vorführung]],  
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*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Klie_Datenschutz_01_98.pdf Klie: Datenschutz in der Arbeit der Betreuungsbehörde; BtPrax 1998, 3 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Klie_Datenschutz_01_98.pdf Klie: Datenschutz in der Arbeit der Betreuungsbehörde; BtPrax 1998, 3 (PDF)]
 
*Köhle: [[Vorführung|Zwangsvorführung]] durch die Betreuungsbehörde – eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde, BtPrax 1995, 93
 
*Köhle: [[Vorführung|Zwangsvorführung]] durch die Betreuungsbehörde – eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde, BtPrax 1995, 93
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* Krämer: Die neue Funktion der Betreuungsbehörden nach der Reform des Betreuungsrechts; FamRZ 2022, 927
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Kuhrke_Betreuungsbehoerden02_03.pdf Kuhrke: Amt für Betreuung. Betreuungsbehörden: schlank, effizient, kreativ..., BtPrax 2003, 51 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Kuhrke_Betreuungsbehoerden02_03.pdf Kuhrke: Amt für Betreuung. Betreuungsbehörden: schlank, effizient, kreativ..., BtPrax 2003, 51 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Meier_Betreuungsbehoerde_3_2005.pdf Meier: Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden; BtPrax 2005, 82 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Meier_Betreuungsbehoerde_3_2005.pdf Meier: Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden; BtPrax 2005, 82 (PDF)]

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