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== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
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Nach dem Recht vor Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1. Januar 1992 waren die Behördenaufgaben im Bereich der [[wikipedia:de:Vormund|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährige]] den Jugendämtern zugewiesen (§  54  a JWG a. F.). Die Zuordnung der Aufgaben zum [[wikipedia:de:Jugendamt|Jugendamt]] wurde insbesondere von erwachsenen Menschen als unangemessen und diskriminierend empfunden. Gleichzeitig haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter die Zuständigkeit ihrer Behörde als überfordernd erlebt, da Kinder und Jugendliche und Erwachsene eine sehr unterschiedliche Art fachlicher Begleitung benötigten. Im Rahmen des Betreuungsgesetzes, das im wesentlichen andere Gesetze änderte (BGB, FGG usw.), wurde auch ein eigenständiges Gesetz für behördliche Aufgaben im Bereich des Betreuungsrechtes geschaffen, das [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG).
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Nach dem Recht vor Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1. Januar 1992 waren die Behördenaufgaben im Bereich der [[wikipedia:de:Vormund|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährige]] den Jugendämtern zugewiesen (§  54  a JWG a. F.). Die Zuordnung der Aufgaben zum [[wikipedia:de:Jugendamt|Jugendamt]] wurde insbesondere von erwachsenen Menschen als unangemessen und diskriminierend empfunden. Gleichzeitig haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter die Zuständigkeit ihrer Behörde als überfordernd erlebt, da Kinder und Jugendliche und Erwachsene eine sehr unterschiedliche Art fachlicher Begleitung benötigten. Im Rahmen des Betreuungsgesetzes, das im wesentlichen andere Gesetze änderte (BGB, FGG usw.), wurde auch ein eigenständiges Gesetz für behördliche Aufgaben im Bereich des Betreuungsrechtes geschaffen, das [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG). Es wird zum 1.1.2023 durch das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] (BtOG) ersetzt.
    
== Errichtung von Betreuungsbehörden ==
 
== Errichtung von Betreuungsbehörden ==
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'''[http://www.kvjs.de/fileadmin/user_upload/fachoeffentlich/betreuungsrecht/rechtspr_olg-bs-27-07-2004.htm Landgericht Braunschweig 8T 645/04(200)]''': Zur Bestellung der Betreuungsstelle als [[Verfahrenspfleger]].
 
'''[http://www.kvjs.de/fileadmin/user_upload/fachoeffentlich/betreuungsrecht/rechtspr_olg-bs-27-07-2004.htm Landgericht Braunschweig 8T 645/04(200)]''': Zur Bestellung der Betreuungsstelle als [[Verfahrenspfleger]].
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'''LG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2020, 309 T 24/20'''
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# Die Bestellung der örtlichen Betreuungsbehörde zur Betreuerin ist nach § 1900 Abs. 4 BGB dann geboten, wenn die Betreuungsbehörde im konkreten Fall keinen im Einzelfall geeigneten und übernahmebreiten Einzelbetreuer und auch keinen Betreuungsverein vorschlagen kann.
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# Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 26 FamFG gebietet es in diesem Fall nicht, selbst eigene umfangreiche Ermittlungen zur Suche eines geeigneten Betreuers anzustellen.
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# Es ist Aufgabe der Betreuungsbehörde, die notwendigen fachlichen und personellen  Ressourcen für die Bestellung als Betreuerin vorzuhalten. Die Übernahme einer Betreuung kann durch die Behörde jedenfalls nicht durch Verweis auf Überlastung und Personalknappheit verweigert werden.
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# Die Behörde hat nach § 1900 Abs. 4 Satz 2 iVm § 1900 Abs. 3 BGB dem Gericht mitzuteilen, wenn und soweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betreute nunmehr (doch) durch eine natürliche Person oder einen Betreuungsverein hinreichend betreut werden kann.
    
==Zur Vergütung von Betreuungsbehördenmitarbeitern==
 
==Zur Vergütung von Betreuungsbehördenmitarbeitern==
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Zum Einsetzen der Sozialhilfe nach § 18 Abs. 1 SGB XII und der Durchbrechung des Grundsatzes "Keine Hilfe für die Vergangenheit". Hier: Kenntnis der Betreuungsstelle als Kenntnis des Sozialhilfeträgers. Betreuungsbehörde verschafft Sozialhilfeträger Kenntnis vom Hilfebedarf  
 
Zum Einsetzen der Sozialhilfe nach § 18 Abs. 1 SGB XII und der Durchbrechung des Grundsatzes "Keine Hilfe für die Vergangenheit". Hier: Kenntnis der Betreuungsstelle als Kenntnis des Sozialhilfeträgers. Betreuungsbehörde verschafft Sozialhilfeträger Kenntnis vom Hilfebedarf  
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Leitsätze:
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# Die Formulierung in § 18 Abs. 1 SGB XII "setzt ein" lässt verschiedene Auslegungen zu. Da nach § 18 Abs. 2 S.2SGB XII ein rückwirkendes Einsetzen der Hilfegewährung möglich ist, spricht indes viel dafür, dass auch nach § 18 Abs. 1 SGB XII eine rückwirkende Hilfegewährung bezogen auf den Zeitpunkt des ersten Bekanntwerdens der Notlage beansprucht werden kann.  
Die Formulierung in § 18 Abs. 1 SGB XII "setzt ein" lässt verschiedene Auslegungen zu. Da nach § 18 Abs. 2 S.2SGB XII ein rückwirkendes Einsetzen der Hilfegewährung möglich ist, spricht indes viel dafür, dass auch nach § 18 Abs. 1 SGB XII eine rückwirkende Hilfegewährung bezogen auf den Zeitpunkt des ersten Bekanntwerdens der Notlage beansprucht werden kann.  
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# Der aus § 18 Abs. 1 hergeleitete Grundsatz "Keine Hilfe für die Vergangenheit" steht dem nicht uneingeschränkt entgegen. Denn eine Betrachtung ex post ergibt in diesen Fällen gerade, dass die Kenntnis von der Notlage vorlag, auch wenn sie anfangs noch nicht verifiziert war. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Zeit, die bis zum Abschluss der Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage verstreicht, nicht zwangsläufig zulasten des Hilfesuchenden geht. Kenntnis und weitere Sachverhaltsaufklärung sind zwei unterschiedliche Gesichtspunkte. Zudem ist ein rückwirkendes Einsetzen der Hilfe auf den Zeitpunkt, zu dem die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst erkennbar, war grundsätzlich möglich.
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==Zum Datenschutz==
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'''AG Altötting, Verfügung vom 09.09.2019, 401 XVII 0178/92'''
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# Für die Datenerhebung der [[Betreuungsbehörde]] bei der betroffenen Person sowie beim Betreuer ist keine Einwilligung erforderlich, da die Betreuungsbehörde zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten und damit auch an das Betreuungsgericht übermitteln darf (Art. 6 Abs. 1 lit. c Ds-GVO iVm § 279 Abs. 2 FamFG und § 8 Abs. 1 S.1, S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 BtBG).
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# Dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten iS von Art. 9 DS-GVO, wie sie in [[Betreuungsverfahren]] regelhaft anfallen.
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'''LG Hildesheim, Beschluss vom 29.06.2022, 5 T 147/22'''
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Der aus § 18 Abs. 1 hergeleitete Grundsatz "Keine Hilfe für die Vergangenheit" steht dem nicht uneingeschränkt entgegen. Denn eine Betrachtung ex post ergibt in diesen Fällen gerade, dass die Kenntnis von der Notlage vorlag, auch wenn sie anfangs noch nicht verifiziert war. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Zeit, die bis zum Abschluss der Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage verstreicht, nicht zwangsläufig zulasten des Hilfesuchenden geht. Kenntnis und weitere Sachverhaltsaufklärung sind zwei unterschiedliche Gesichtspunkte. Zudem ist ein rückwirkendes Einsetzen der Hilfe auf den Zeitpunkt, zu dem die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst erkennbar, war grundsätzlich möglich.
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Nach § 14b Abs. 1 FamFG ist die elektronische Einreichung für Behörden nur dann verpflichtend, wenn für den Antrag ein im FamFG vorgesehenes verfahrensrechtliches Schriftformerfordernis gilt.
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Quelle: http://www.srif.de/plugin.php?menuid=71&template=mv/templates/mv_show_front.html&mv_id=2&extern_meta=x&mv_content_id=26
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Volltext der Entscheidung: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Frankfurt/Main&Datum=27.09.2013&Aktenzeichen=S%2030%20SO%20138/11
      
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
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*[[Betreuungsorganisationsgesetz]]
 
*[[Querschnittsaufgaben]], [[Beratung]], [[Zuführung zur Unterbringung]]
 
*[[Querschnittsaufgaben]], [[Beratung]], [[Zuführung zur Unterbringung]]
 
*[[Vormundschaftsgerichtshilfe]], [[Vorführung]],  
 
*[[Vormundschaftsgerichtshilfe]], [[Vorführung]],  
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===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
 
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/sozialdiagnostik-in-der-betreuungspraxis/ Ansen/Röh: Sozialdiagnostik in der Betreuungspraxis, Köln 2014]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/sozialdiagnostik-in-der-betreuungspraxis/ Ansen/Röh: Sozialdiagnostik in der Betreuungspraxis, Köln 2014]
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/handbuch-betreuungsbehoerde/?cHash=e81c28bbbb16964ae8a35105f5ea5587l Deinert/Walther: Handbuch Betreuungsbehörde, 4. Neuauflage, Köln 20146] - [http://www.socialnet.de/rezensionen/4198.php Rezension dazu]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/handbuch-betreuungsbehoerde/ Deinert/Walther: Handbuch Betreuungsbehörde, 4. Neuauflage, Köln 20146] - [http://www.socialnet.de/rezensionen/4198.php Rezension dazu]
    
===Weitere Bücher===
 
===Weitere Bücher===
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*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Klie_Datenschutz_01_98.pdf Klie: Datenschutz in der Arbeit der Betreuungsbehörde; BtPrax 1998, 3 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Klie_Datenschutz_01_98.pdf Klie: Datenschutz in der Arbeit der Betreuungsbehörde; BtPrax 1998, 3 (PDF)]
 
*Köhle: [[Vorführung|Zwangsvorführung]] durch die Betreuungsbehörde – eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde, BtPrax 1995, 93
 
*Köhle: [[Vorführung|Zwangsvorführung]] durch die Betreuungsbehörde – eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde, BtPrax 1995, 93
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* Krämer: Die neue Funktion der Betreuungsbehörden nach der Reform des Betreuungsrechts; FamRZ 2022, 927
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Kuhrke_Betreuungsbehoerden02_03.pdf Kuhrke: Amt für Betreuung. Betreuungsbehörden: schlank, effizient, kreativ..., BtPrax 2003, 51 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Kuhrke_Betreuungsbehoerden02_03.pdf Kuhrke: Amt für Betreuung. Betreuungsbehörden: schlank, effizient, kreativ..., BtPrax 2003, 51 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Meier_Betreuungsbehoerde_3_2005.pdf Meier: Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden; BtPrax 2005, 82 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsbehoerden/Meier_Betreuungsbehoerde_3_2005.pdf Meier: Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden; BtPrax 2005, 82 (PDF)]
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*[http://psychiatrie.de/data/pdf/53/05/00/rp_04_2007_167.pdf ders.: ders.: Vor- und Zuführungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren; R&P 2007, 167 (auch als PDF)]
 
*[http://psychiatrie.de/data/pdf/53/05/00/rp_04_2007_167.pdf ders.: ders.: Vor- und Zuführungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren; R&P 2007, 167 (auch als PDF)]
 
*Wolter-Henseler: Das Betreuungswesen und seine Bedeutung für die gemeindepysiatrische Versorgung, BtPrax 1995, 127
 
*Wolter-Henseler: Das Betreuungswesen und seine Bedeutung für die gemeindepysiatrische Versorgung, BtPrax 1995, 127
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*Wurzel: Das Bayreuther Modell zur nachhaltigen Betreuergewinnung; BtPrax 2019, 104
    
====Zum neuen Gesetz 2014====
 
====Zum neuen Gesetz 2014====
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
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===Allgemein===
 
*[http://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Senioren/126_4_Auflage.pdf Neufassung aller Empfehlungen für Betreuungsbehörden zur Sachverhaltsaufklärung, zur Betreuerauswahl, zur Anerkennung von Betreuungsvereine, zur Vermittlung anderer Hilfen und zum Anforderungsprofil von Betreuungsbehörden (PDF)]
 
*[http://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Senioren/126_4_Auflage.pdf Neufassung aller Empfehlungen für Betreuungsbehörden zur Sachverhaltsaufklärung, zur Betreuerauswahl, zur Anerkennung von Betreuungsvereine, zur Vermittlung anderer Hilfen und zum Anforderungsprofil von Betreuungsbehörden (PDF)]
 
*[https://www.bagues.de/de/veroeffentlichungen/empfehlungen/ Bundesarbeitsgemeinschaft überörtl. Betreuungsbehörden]
 
*[https://www.bagues.de/de/veroeffentlichungen/empfehlungen/ Bundesarbeitsgemeinschaft überörtl. Betreuungsbehörden]
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*[http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2033-11.pdf Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der Betreuung (PDF)]
 
*[http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2033-11.pdf Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der Betreuung (PDF)]
 
*[http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/kvjs-forschung/Transfer/Broschuere_FV_Endfassung_02_2015.pdf KVJS-Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Akteure im Betreuungswesen (PDF)]
 
*[http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/kvjs-forschung/Transfer/Broschuere_FV_Endfassung_02_2015.pdf KVJS-Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Akteure im Betreuungswesen (PDF)]
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=== Zur Gesetzesänderung 2023===
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*[https://www.horstdeinert.de/app/download/19076239425/BtOG_Synopse_2021.pdf?t=1616863750 Synopse Betreuungsbehördengesetz - Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG, ab 2023, PDF)]
 +
*[http://betreuungsrecht.bplaced.net/Orientierungshilfe-Organisationsaufwand-und_Stellenbedarf.pdf Orientierungshilfe Orgaaufwand und Stellenbedarf (Arbeitsgruppe Deutscher Verein, PDF)]
 +
*[http://betreuungsrecht.bplaced.net/Orientierungshilfe-Tabelle_Personalbemessung_BtOG.xlsx Tabelle dazu (XLSX)]
    
===Zur Betreuereignung===
 
===Zur Betreuereignung===
 +
*[https://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Senioren/170116%20DLTDSTBAGS%20berarb%20Empf%20Betreuerauswahl%20Endfassung.pdf Empfehlungen zur Betreuerauswahl (BAGüs, PDF)]
 
*[http://www.bdb-ev.de/105_Archiv.php Berufsbild für Berufsbetreuer (PDF)]
 
*[http://www.bdb-ev.de/105_Archiv.php Berufsbild für Berufsbetreuer (PDF)]
 
*[http://www.bdb-qr.de/v_informationen/informationen_01.php BdB-Qualitätsregister]
 
*[http://www.bdb-qr.de/v_informationen/informationen_01.php BdB-Qualitätsregister]
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===Zur Anerkennung von Betreuungsvereinen===
 
===Zur Anerkennung von Betreuungsvereinen===
*[http://www.kreise.de/__cms1/images/stories/publikationen/bd-102.pdf Orientierungshilfe zur Anerkennung von Betreuungsvereinen; Hrsg.: BAGüS (PDF)]
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*[https://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Senioren/126_4_Auflage.pdf Orientierungshilfe zur Anerkennung von Betreuungsvereinen; Hrsg.: BAGüS (PDF)]
 
*[http://www.btprax.de/pdf/leitfaden_betreuungsvereine.pdf Qualitätsleitfaden Betreuungsvereine (PDF)]
 
*[http://www.btprax.de/pdf/leitfaden_betreuungsvereine.pdf Qualitätsleitfaden Betreuungsvereine (PDF)]
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===Zum aktuellen Änderungsgesetz===
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===Zum Änderungsgesetz 2014===
 
*[https://dl.dropboxusercontent.com/u/3487273/Gesetzes%C3%A4nderungen_zum_01_07_2014.pdf Endgültige Gesetzesfassung als PDF (ab 1.7.2014)]
 
*[https://dl.dropboxusercontent.com/u/3487273/Gesetzes%C3%A4nderungen_zum_01_07_2014.pdf Endgültige Gesetzesfassung als PDF (ab 1.7.2014)]
 
*[http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GesE_Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Staerkung_der_Funktionen_der_Betreuungsbehoerde.pdf?__blob=publicationFile Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde (PDF)]
 
*[http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GesE_Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Staerkung_der_Funktionen_der_Betreuungsbehoerde.pdf?__blob=publicationFile Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde (PDF)]

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