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==Beschwerderecht==
 
==Beschwerderecht==
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'''Rechtsprechung zur Beschwerde'''
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'''Bundesgerichtshof, BGHZ 132, 157'''; FamRZ 1996, 607; DAVorm 1996, 511; FGPrax 1996, 107; NJW 1996, 1825; MDR 1996, 714; JuS 1996,750; BtPrax 1997, 28, NJ 1996, 613:  
 
'''Bundesgerichtshof, BGHZ 132, 157'''; FamRZ 1996, 607; DAVorm 1996, 511; FGPrax 1996, 107; NJW 1996, 1825; MDR 1996, 714; JuS 1996,750; BtPrax 1997, 28, NJ 1996, 613:  
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#Die im Verfahren der Verlängerung der Betreuung ohne erkennbaren Grund vorgenommene Aufspaltung der zu treffenden Einheitsentscheidung in einen Beschluss über den Betreuerwechsel und einen Beschluss über die Verlängerung der Betreuung führt nicht dazu, dass es dem entlassenen Betreuer an der Beschwerdeberechtigung fehlt oder dass die Rechtsbeschwerde nur mit Zulassung statthaft ist.
 
#Die im Verfahren der Verlängerung der Betreuung ohne erkennbaren Grund vorgenommene Aufspaltung der zu treffenden Einheitsentscheidung in einen Beschluss über den Betreuerwechsel und einen Beschluss über die Verlängerung der Betreuung führt nicht dazu, dass es dem entlassenen Betreuer an der Beschwerdeberechtigung fehlt oder dass die Rechtsbeschwerde nur mit Zulassung statthaft ist.
 
#Für die Bestellung einer anderen als der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person als Betreuer wegen Eignungsmängeln des Vorgeschlagenen müssen Erkenntnisse vorliegen, die geeignet sind, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen.
 
#Für die Bestellung einer anderen als der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person als Betreuer wegen Eignungsmängeln des Vorgeschlagenen müssen Erkenntnisse vorliegen, die geeignet sind, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen.
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==Sofortige Wirksamkeit?==
 
==Sofortige Wirksamkeit?==

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