Das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Betreuervergütung findet sich in § 168 FamFG iVm. § 292 FamFG.
Das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Betreuervergütung findet sich in § 168 FamFG iVm. § 292 FamFG.
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Zum Vergütungsanspruch eines ehrenamtlichen Betreuers siehe unter: [[Betreuer_(Ehrenamt)#Verg.C3.BCtung_f.C3.BCr_Zeitaufwand_nur_als_Ausnahme|Betreuer (Ehrenamt)]]