Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.318 Bytes hinzugefügt ,  17:37, 1. Mai 2023
Zeile 266: Zeile 266:  
==Abtretung==
 
==Abtretung==
   −
'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2010, I-25 Wx 71/09'''
+
'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2010, I-25 Wx 71/09''', FamRZ 2010, 1191
 
 
Gebührenforderungen, die ein Rechtsanwalt in Ausübung seiner Tätigkeit als Betreuer an eine Honorareinzugsstelle abtritt, sind wirksam festsetzbar, da kein Verstoß gegen gesetzliche Normen vorliegt. Zwar ist die Abtretung von Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten oder die Übertragung ihrer Einziehung an Dritte, die nicht selbst Rechtsanwälte sind, nur zulässig, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Von dieser Abtretungseinschränkung werden aber nicht die Gebühren erfasst, die ein Rechtsanwalt als Betreuer enthält.  
+
Gebührenforderungen, die ein Rechtsanwalt in Ausübung seiner Tätigkeit als Betreuer an eine Honorareinzugsstelle abtritt, sind wirksam festsetzbar, da kein Verstoß gegen gesetzliche Normen vorliegt. Zwar ist die Abtretung von Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten oder die Übertragung ihrer Einziehung an Dritte, die nicht selbst Rechtsanwälte sind, nur zulässig, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Von dieser Abtretungseinschränkung werden aber nicht die Gebühren erfasst, die ein Rechtsanwalt als Betreuer enthält.
 +
 
 +
==Elektronische Antragstellung==
 +
 
 +
'''LG Hildesheim, Beschluss vom 12.07.2022, 5 T 163/22'''
 +
 
 +
#Bei § 14b Abs. 1 FamFG besteht die aktive Nutzungspflicht nur im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts und ist nicht bereits allein statusbezogen aufgrund der Zugehörigkeit zu der Berufsgruppe der Rechtsanwälte begründet.
 +
#Ein Berufsbetreuer, der Rechtsanwalt ist, ist nicht nach § 14b Abs. 1 FamFG verpflichtet, seinen Vergütungsantrag elektronisch zu übermitteln. Für einen Vergütungsantrag nach §§ 292,168 FamFG ist ein Schriftformerfordernis im Sinne von § 14b Abs. 1 FamFG nicht vorgesehen.
    
==Betreuervergütung bei der Steuerbelastung des Betreuten==
 
==Betreuervergütung bei der Steuerbelastung des Betreuten==
Zeile 282: Zeile 289:  
[[VBVG-Rechtsprechung]], [[Aufwendungsersatz]], [[Stundensatz]], [[Mittellosigkeit]], [[Gerichtskosten]], [[Betreuungskosten im Steuerrecht]], [[Regress der Staatskasse]], [[Betreuungsrechtsreform]], [[VBVG]]
 
[[VBVG-Rechtsprechung]], [[Aufwendungsersatz]], [[Stundensatz]], [[Mittellosigkeit]], [[Gerichtskosten]], [[Betreuungskosten im Steuerrecht]], [[Regress der Staatskasse]], [[Betreuungsrechtsreform]], [[VBVG]]
   −
==Podcast betroyt.de==
+
==Videos und Podcasts==
*[https://betroyt.de/podcast/#29 Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Betreuervergütung]  
+
*[https://betroyt.de/podcast/folge-29-vergutung-wie-viel-geld-ein-betreuer-fur-seine-arbeit-erhalt/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Betreuervergütung]
 +
*[https://betroyt.de/podcast/folge-96-neu-verguetung-bei-unterbrechung-der-betreuung/ Podcast betroyt.de zur Vergütung nach Vakanz]
 +
*[https://youtu.be/LmB_qCxWTKE Youtube-Video (GEBEN) zur Betreuervergütung]
 +
*[https://betroyt.de/podcast/folge-98-verguetung-iii-wie-betreutes-wohnen-richtig-abgerechnet-wird/ Podcast betrogt.de zum Thema Heim oder Nicht-Heim]
 +
*[https://youtu.be/QJnk-_f2mSo Youtube-Video (Betreuerschmiede) Vergütung ab 2023 ausrechnen]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 +
*[https://e1.pcloud.link/publink/show?code=XZlRKYZv0scuLo5KNurcPtohI7uCQxILdhy Kurzübersicht für Gerichte: Registrierung und Vergütungsanspruch ab 1.1.2023 (PDF)]
 
*[http://www.ag-schmallenberg.nrw.de/service/formular/vorsorge/pdf/uebersicht_pauschalverguetung.pdf Arbeitsskript zur Pauschalvergütung (PDF)]
 
*[http://www.ag-schmallenberg.nrw.de/service/formular/vorsorge/pdf/uebersicht_pauschalverguetung.pdf Arbeitsskript zur Pauschalvergütung (PDF)]
 
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/abschlussbericht.pdf Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht: Abschlussbericht, Berlin Juni 2003; in: Betrifft: Betreuung Nr. 6, S. 13 (PDF)]
 
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/abschlussbericht.pdf Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht: Abschlussbericht, Berlin Juni 2003; in: Betrifft: Betreuung Nr. 6, S. 13 (PDF)]
Zeile 350: Zeile 362:  
*ders.: Höhe der Vergütung des Betreuers, Rpfleger 2013, 373
 
*ders.: Höhe der Vergütung des Betreuers, Rpfleger 2013, 373
 
*ders.: Betreuervergütung - gilt der Vertrauensgrundsatz doch nicht?  Rpfleger 2014, 465
 
*ders.: Betreuervergütung - gilt der Vertrauensgrundsatz doch nicht?  Rpfleger 2014, 465
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Verguetung/Unruh_Verguetung_4_05.pdf Unruh: Zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Berufsbetreuern nach dem 2. BtÄndG; BtPrax 2005, 121 (PDF)]
+
*Seitz-Stocker: Seitz-Stocker Vergütungsrecht für berufliche Betreuer ab 1.1.2023, BtR 2022, 101
 +
*Unruh: Zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Berufsbetreuern nach dem 2. BtÄndG; BtPrax 2005, 121
 
*Volpert: Anwaltsvergütung für die Tätigkeit als Betreuer, NJW 2013, 1287
 
*Volpert: Anwaltsvergütung für die Tätigkeit als Betreuer, NJW 2013, 1287
 
*Vormundschaftsgerichtstag e.V. Stellungnahme zum Abschlussbericht, http://www.vgt-ev.de und (gekürzt) BtPrax 2003, 187
 
*Vormundschaftsgerichtstag e.V. Stellungnahme zum Abschlussbericht, http://www.vgt-ev.de und (gekürzt) BtPrax 2003, 187

Navigationsmenü