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# Der Verwirkungseinwand ist im Festsetzungsverfahren nur beachtlich, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe feststehen.
 
# Der Verwirkungseinwand ist im Festsetzungsverfahren nur beachtlich, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe feststehen.
 
# Der Betreute kann den Verwirkungseinwand nach den §§ 412, 404 BGB uneingeschränkt auch in dem Verfahren erheben, in dem die Staatskasse die Festsetzung der auf sie gem. § 1836 e BGB übergegangenen Ansprüche des Betreuers betreibt.
 
# Der Betreute kann den Verwirkungseinwand nach den §§ 412, 404 BGB uneingeschränkt auch in dem Verfahren erheben, in dem die Staatskasse die Festsetzung der auf sie gem. § 1836 e BGB übergegangenen Ansprüche des Betreuers betreibt.
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'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2021, 3 Wx 236/19'''
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Im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers ist der Einwand mangelhafter Amtsführung grundsätzlich unerheblich soweit nicht ausnahmsweise eine schwere, zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs führende Pflichtverletzung des Nachlasspflegers vorliegt oder seine Tätigkeit auf Grund pflichtwidrigen Verhaltens dem Umfang nach wesentlich geringer anzusetzen ist als die bei pflichtgemäßem Verhalten objektiv erforderliche Mühewaltung.
    
==Sonstiger Wegfall des Vergütungsanspruchs==
 
==Sonstiger Wegfall des Vergütungsanspruchs==
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==Abtretung==
 
==Abtretung==
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'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2010, I-25 Wx 71/09'''
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'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2010, I-25 Wx 71/09''', FamRZ 2010, 1191
 
 
Gebührenforderungen, die ein Rechtsanwalt in Ausübung seiner Tätigkeit als Betreuer an eine Honorareinzugsstelle abtritt, sind wirksam festsetzbar, da kein Verstoß gegen gesetzliche Normen vorliegt. Zwar ist die Abtretung von Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten oder die Übertragung ihrer Einziehung an Dritte, die nicht selbst Rechtsanwälte sind, nur zulässig, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Von dieser Abtretungseinschränkung werden aber nicht die Gebühren erfasst, die ein Rechtsanwalt als Betreuer enthält.  
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Gebührenforderungen, die ein Rechtsanwalt in Ausübung seiner Tätigkeit als Betreuer an eine Honorareinzugsstelle abtritt, sind wirksam festsetzbar, da kein Verstoß gegen gesetzliche Normen vorliegt. Zwar ist die Abtretung von Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten oder die Übertragung ihrer Einziehung an Dritte, die nicht selbst Rechtsanwälte sind, nur zulässig, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Von dieser Abtretungseinschränkung werden aber nicht die Gebühren erfasst, die ein Rechtsanwalt als Betreuer enthält.
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==Elektronische Antragstellung==
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'''LG Hildesheim, Beschluss vom 12.07.2022, 5 T 163/22'''
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#Bei § 14b Abs. 1 FamFG besteht die aktive Nutzungspflicht nur im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts und ist nicht bereits allein statusbezogen aufgrund der Zugehörigkeit zu der Berufsgruppe der Rechtsanwälte begründet.
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#Ein Berufsbetreuer, der Rechtsanwalt ist, ist nicht nach § 14b Abs. 1 FamFG verpflichtet, seinen Vergütungsantrag elektronisch zu übermitteln. Für einen Vergütungsantrag nach §§ 292,168 FamFG ist ein Schriftformerfordernis im Sinne von § 14b Abs. 1 FamFG nicht vorgesehen.
    
==Betreuervergütung bei der Steuerbelastung des Betreuten==
 
==Betreuervergütung bei der Steuerbelastung des Betreuten==
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
[[VBVG-Rechtsprechung]], [[Aufwendungsersatz]], [[Stundensatz]], [[Mittellosigkeit]], [[Gerichtskosten]], [[Betreuungskosten im Steuerrecht]], [[Regress der Staatskasse]], [[Betreuungsrechtsreform]], [[VBVG]]
 
[[VBVG-Rechtsprechung]], [[Aufwendungsersatz]], [[Stundensatz]], [[Mittellosigkeit]], [[Gerichtskosten]], [[Betreuungskosten im Steuerrecht]], [[Regress der Staatskasse]], [[Betreuungsrechtsreform]], [[VBVG]]
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==Podcast betroyt.de==
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*[https://betroyt.de/podcast/#29 Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Betreuervergütung]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
*[http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/berufsbetreuung/verguetung/information-umsatzsteuerbefreiung.html Info zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Betreuervergütung]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/VBVG_Rechtsprechung.pdf Rechtsprechungsübersicht als PDF-Datei]
   
*[http://www.ag-schmallenberg.nrw.de/service/formular/vorsorge/pdf/uebersicht_pauschalverguetung.pdf Arbeitsskript zur Pauschalvergütung (PDF)]
 
*[http://www.ag-schmallenberg.nrw.de/service/formular/vorsorge/pdf/uebersicht_pauschalverguetung.pdf Arbeitsskript zur Pauschalvergütung (PDF)]
 
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/abschlussbericht.pdf Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht: Abschlussbericht, Berlin Juni 2003; in: Betrifft: Betreuung Nr. 6, S. 13 (PDF)]
 
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/abschlussbericht.pdf Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht: Abschlussbericht, Berlin Juni 2003; in: Betrifft: Betreuung Nr. 6, S. 13 (PDF)]

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