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Die '''Pflichten''' eines rechtlichen Betreuers sind es, als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichem Vertreter]] die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die [[Wunscherfüllung|subjektiven Wünsche der Betreuten]] zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem [[Vormundschaftsgericht]] (abb 1.9.2009 Betreuungsgericht) bestehen Pflichten des Betreuers.
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Die '''Pflichten''' eines rechtlichen Betreuers sind es, als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichem Vertreter]] die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die [[Wunscherfüllung|subjektiven Wünsche der Betreuten]] zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) bestehen Pflichten des Betreuers.
[[Bild:Aufgaben.gif|right]]
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===Gesetzliche Vertretung des Betreuten ===
 
===Gesetzliche Vertretung des Betreuten ===
 
Rechtsgrundlagen: {{Zitat de §|1902|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]], {{Zitat de §|53|zpo}} ZPO
 
Rechtsgrundlagen: {{Zitat de §|1902|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]], {{Zitat de §|53|zpo}} ZPO

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