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'''BSG, Urt v 12.05.2021 - B 4 AS 66/20 R''', NZS 2022, 500
 
'''BSG, Urt v 12.05.2021 - B 4 AS 66/20 R''', NZS 2022, 500
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Keine Haftung des ehrenamtlichen Betreuers ggü dem Jobcenter nach § 34a SGB II. Im Fall hatte der Betreuer dem JC nicht mitgeteilt, dass der Betreute neben ALG 2 auch ALG 1 bezog. Dem JC war beim Eigenantrag des Betreuten nicht aufgefallen, dass der Betreute auch Anspucg auf ALG 1 hatte. Die Verletzung der Hinweispflicht wiege schwerer als eine Nichtmitteilung des Betreuers vom parallelen Leistungsbezug.
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Keine Haftung des ehrenamtlichen Betreuers ggü dem Jobcenter nach § 34a SGB II. Im Fall hatte der Betreuer dem JC nicht mitgeteilt, dass der Betreute neben ALG 2 auch ALG 1 bezog. Dem JC war beim Eigenantrag des Betreuten nicht aufgefallen, dass der Betreute auch Anspuch auf ALG 1 hatte. Die Verletzung der Hinweispflicht wiege schwerer als eine Nichtmitteilung des Betreuers vom parallelen Leistungsbezug.
    
===Strafrechtliche Haftung===
 
===Strafrechtliche Haftung===

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