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Zum Umfang der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht betreffend die Auswahl eines Betreuers.
 
Zum Umfang der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht betreffend die Auswahl eines Betreuers.
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'''BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 181/20''':
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Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.
    
== Bestellung von Betreuern ==
 
== Bestellung von Betreuern ==
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Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55).
 
Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55).
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'''BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - XII ZB 289/20'''
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Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192).
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'''BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 - XII ZB 133/21'''
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Lehnt der Betroffene eine Person als Betreuer ab, so ist das Gericht hieran - anders als bei einem positiven Betreuervorschlag des Betroffenen - zwar nicht gebunden. Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.
    
=== Nahe soziale Bindungen ===
 
=== Nahe soziale Bindungen ===
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Ein naher Verwandter des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 XII ZB 165/10 FamRZ 2011, 285).
 
Ein naher Verwandter des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 XII ZB 165/10 FamRZ 2011, 285).
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'''BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19'''
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Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 XII ZB 57/19 FamRZ 2019, 1356).
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'''BVerfG, Beschluss v. 31.03.2021, 1 BvR 413/20'''
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Die Verfassungsgrundsätze in Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gebieten eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern für das (minderjährige) Kind, sofern keine Interessenkollisionen bestehen oder der Zweck der Fürsorgemaßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlange. Dem Schutz des Familiengrundrechts ist auch bei der Bestellung eines Betreuers Rechnung zu tragen.
    
=== Sonstige ehrenamtliche Betreuer ===
 
=== Sonstige ehrenamtliche Betreuer ===
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Der Gesetzgeber hat der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben. Das Betreuungsgericht hat diesen Vorrang deshalb auch gegenüber dem Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, zu beachten.
 
Der Gesetzgeber hat der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben. Das Betreuungsgericht hat diesen Vorrang deshalb auch gegenüber dem Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, zu beachten.
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'''BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19'''
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Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nach § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB kommt nur zum Tragen, wenn hierfür eine geeignete Person zur Verfügung steht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 - FamRZ 2018, 1772).
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Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 XII ZB 460/13 FamRZ 2014, 466).
 
Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 XII ZB 460/13 FamRZ 2014, 466).
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'''BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 67/20'''
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Zur Auswahl eines Berufsbetreuers anstelle eines Angehörigen und von diesem hilfsweise benannter ehrenamtlicher Personen.
    
===Bestellung von Vereinsbetreuern oder des Betreuungsvereins ===
 
===Bestellung von Vereinsbetreuern oder des Betreuungsvereins ===
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===Betreuerwechsel nach dem Tod des Betreuers===
 
===Betreuerwechsel nach dem Tod des Betreuers===
 
Nach dem [[wikipedia:de:Tod|Tod]] des Betreuers ist ebenfalls ein neuer Betreuer zu bestellen ({{Zitat-dej|§|1908c|bgb}} BGB). Der [[wikipedia:de:Erbe|Erbe]] des Betreuers hat dessen Tod beim [[Betreuungsgericht]] zu melden ({{Zitat-dej|§|1894|bgb}} BGB).
 
Nach dem [[wikipedia:de:Tod|Tod]] des Betreuers ist ebenfalls ein neuer Betreuer zu bestellen ({{Zitat-dej|§|1908c|bgb}} BGB). Der [[wikipedia:de:Erbe|Erbe]] des Betreuers hat dessen Tod beim [[Betreuungsgericht]] zu melden ({{Zitat-dej|§|1894|bgb}} BGB).
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==Videos und Podcasts==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-10-geeignetheit-die-entscheidung-uber-die-auswahl-der-s-betreuers-in/ Podcast - Betroyt.de: "Die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers]
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-8-bestallung-wie-betreuer-in-und-betroffene-r-zueinander-finden/ Podcast - Betroyt.de: "Wie Betreuer und Betroffene zueinander finden]
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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==Literatur==
 
==Literatur==
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
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===Bücher im Reguvis-Verlag===
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*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/systematischer-praxiskommentar-betreuungsrecht/?cHash=163b9c5035a4108de5ff4a7ecbc0568f Dodegge u.a.: Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, Neuauflage 2010]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/systematischer-praxiskommentar-betreuungsrecht/ Dodegge u.a.: Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, Neuauflage 2018]
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*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/praxiskommentar-betreuungs-und-unterbringungsverf/?cHash=5d4dd6a1ffacf5b1e72e2e8c7dc09e1e Fröschle: Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, Neuauflage 2010]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/praxiskommentar-betreuungs-und-unterbringungsverf/ Fröschle: Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, Neuauflage 2020]
    
===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
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*Allgeier: Angehörige und rechtliche Betreuer; BtPrax 2022, 90
 
*Bienwald: Zur Frage der Beurteilungskriterien für die Eignung eines Kindes des Betroffenen als Betreuer; FamRZ 2004, 1776
 
*Bienwald: Zur Frage der Beurteilungskriterien für die Eignung eines Kindes des Betroffenen als Betreuer; FamRZ 2004, 1776
 
*ders.: Eine vergessene Regelung zur Eignung einer Person als rechtlicher Betreuer; Rechtspfleger-Stud 2016, 93
 
*ders.: Eine vergessene Regelung zur Eignung einer Person als rechtlicher Betreuer; Rechtspfleger-Stud 2016, 93
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*Bürkel: "Die haben mir gesagt, dass ich jemand anderen wählen kann"; BtPrax 2020, 127
 
*[http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#page=163 Crefeld/Fischbach/Wittek: Auswahl eines geeigneten Betreuers.Welche Kriterien legen Behörden und Gericht zu Grunde? In: Zander, Karl-Heinz (Hrsg.): Rechtsfürsorge im Sozialstaat. Was ist die Aufgabe der Betreuung? Bochum 2005, 161]
 
*[http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#page=163 Crefeld/Fischbach/Wittek: Auswahl eines geeigneten Betreuers.Welche Kriterien legen Behörden und Gericht zu Grunde? In: Zander, Karl-Heinz (Hrsg.): Rechtsfürsorge im Sozialstaat. Was ist die Aufgabe der Betreuung? Bochum 2005, 161]
 
*Dodegge: Die Auswahl und Kontrolle des Betreuers; FPR 2004, 664
 
*Dodegge: Die Auswahl und Kontrolle des Betreuers; FPR 2004, 664
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*Lindemann: Die Bedeutung der Ehrenamtlichkeit in der Umsetzung des Betreuungsrechtes; DAVorm 1996, 159
 
*Lindemann: Die Bedeutung der Ehrenamtlichkeit in der Umsetzung des Betreuungsrechtes; DAVorm 1996, 159
 
*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/9_Qualitaet_im_Betreuungswesen_200711.pdf#Page=37 Loer/Langholf: Eignung und Auswahl der Betreuer; Betrifft:Betreuung Nr. 9, S. 39 (PDF)]
 
*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/9_Qualitaet_im_Betreuungswesen_200711.pdf#Page=37 Loer/Langholf: Eignung und Auswahl der Betreuer; Betrifft:Betreuung Nr. 9, S. 39 (PDF)]
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*Reh: Die Auswahl und Typisierung des Betreuers im Lichte des zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts; FamRZ 2022, 673
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*Schneider: Reform des Betreuungsrechts - die Bestellung des Betreuers; BtPrax 2021, 9
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Betreuungsvereine_2008.pdf Seichter:  Überlegungen zum vermehrten Einsatz ehrenamtlicher Betreuer, BtPrax 2008, 157 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreuungsvereine/Betreuungsvereine_2008.pdf Seichter:  Überlegungen zum vermehrten Einsatz ehrenamtlicher Betreuer, BtPrax 2008, 157 (PDF)]
 
*Wesche: Auswahl des Vormunds oder Pflegers; Rpfleger 1988, 45
 
*Wesche: Auswahl des Vormunds oder Pflegers; Rpfleger 1988, 45
    
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
*[http://www.lwl.org/spur-download/bag/auswahl_rechtlicher_betreuer.pdf Empfehlungen zur Betreuerauswahl (BAG der überörtl. Betreuungsbehörden, Januar 2013, PDF)]
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*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/BGT-Talk/V/Kosuch-BGTalk-2022-Praesentation.pdf BGT-Präsentation Betreuerbestellung - was ist neu (2023; Sabine Norman.Scherer)]
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/betreuungsrecht/lg/landgericht_nuernberg_fuerth.pdf LG Nürnberg-Fürth 13 T 4255/02 vom 2.6.2002 zur Betreuerauswahl]
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*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/BGT-Talk/IV/Marx_Herausforderungen.pdf BGT-Präsentation Betreuerbestellung Herausforderung bei Behörden und Vereinen (Holger Marx)]
*[http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2004&nr=5&anz=267&pos=21&Frame=2 OLG Saarbrücken zum (verneinten) Anspruch auf Aufnahme in die Betreuerliste der Betreuungsbehörde]
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*[https://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Senioren/170116%20DLTDSTBAGS%20berarb%20Empf%20Betreuerauswahl%20Endfassung.pdf Empfehlungen zur Betreuerauswahl (BAGüs, PDF)] Empfehlungen zur Betreuerauswahl (BAGüS, PDF)]
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/15_W_472_05beschluss20060523.html OLG Hamm, Beschluss vom 23.5.2006; Verneinung der Verbindlichkeit von Betreuervorschlägen durch die Betreuungsbehörde]
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*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/leitlag.htm LAG Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz zu Anforderungen an Berufsbetreuer]
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*[http://vermeersch.de/b-auswahl.html Weitere Infos zur Betreuerauswahl (Betreuerbüro Vermeersch)]
   
*[http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-als-betreuer-vorgeschlagene-person-ist-vor-ihrer-ablehnung-anzuhoeren_016029.html Rechtstipp: Anhörung der vorgeschlagenen Person vor Ihrer Ablehnung durch den Betreuungsrichter]
 
*[http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-als-betreuer-vorgeschlagene-person-ist-vor-ihrer-ablehnung-anzuhoeren_016029.html Rechtstipp: Anhörung der vorgeschlagenen Person vor Ihrer Ablehnung durch den Betreuungsrichter]
 
*[http://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-ermessensenscheidung-des-gerichts-bei-der-betreuerbestellung_014288.html?pid=10268 Rechtstipp: Kein Ermessen des Richters bei der Betreuerauswahl]
 
*[http://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-ermessensenscheidung-des-gerichts-bei-der-betreuerbestellung_014288.html?pid=10268 Rechtstipp: Kein Ermessen des Richters bei der Betreuerauswahl]
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==Formulare==
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/Allgemeine_Anmerkungen/3_Einverst__ndnis_zur___bernahme_einer_Betreuung.pdf Einverständniserklärung zur Übernahme einer Betreuung (PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/aenderungen_im_Betreuungsbedarf/5_Erweiterung_der_Betreuung.pdf Antrag auf Erweiterung einer Betreuung (PDF)]
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[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
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{{Quelle Wikipedia|Betreuerbestellung|3. Juli 2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betreuerbestellung&oldid=18558079}}
         
Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]
 
Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]

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