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Liegen die [[Betreuungsvoraussetzung]]en vor, können zum rechtlichen Betreuer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Privatpersonen]], [[Vereinsbetreuer]] (die bei einem [[Betreuungsverein]] beschäftigt sind), [[Behördenbetreuer]] (bei einer für Betreuungen zuständigen [[Betreuungsbehörde|Behörde]] tätige Mitarbeiter), [[Berufsbetreuer]], ein [[Betreuungsverein]] selbst oder die zuständige Behörde bestellt werden. Sonstige juristische Personen (andere Vereine, GmbH usw.) können nicht zum Betreuer bestellt werden. Für die Betreuerbestellung ist das [[Betreuungsgericht]], ehemals [[Vormundschaftsgericht]] zuständig.
 
Liegen die [[Betreuungsvoraussetzung]]en vor, können zum rechtlichen Betreuer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Privatpersonen]], [[Vereinsbetreuer]] (die bei einem [[Betreuungsverein]] beschäftigt sind), [[Behördenbetreuer]] (bei einer für Betreuungen zuständigen [[Betreuungsbehörde|Behörde]] tätige Mitarbeiter), [[Berufsbetreuer]], ein [[Betreuungsverein]] selbst oder die zuständige Behörde bestellt werden. Sonstige juristische Personen (andere Vereine, GmbH usw.) können nicht zum Betreuer bestellt werden. Für die Betreuerbestellung ist das [[Betreuungsgericht]], ehemals [[Vormundschaftsgericht]] zuständig.
 
[[Bild:Gericht2.jpg|right]]
 
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[[Bild:Neue_Betreuungen1995_2007.gif|thumb|300px|right|Anteile bei neuen Betreuungen]]
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== Rangfolge der Betreuerauswahl ==
 
== Rangfolge der Betreuerauswahl ==
 
Bei der Auswahl des Betreuers im [[Betreuungsverfahren]] hat das Gericht folgende Rangfolge einzuhalten:
 
Bei der Auswahl des Betreuers im [[Betreuungsverfahren]] hat das Gericht folgende Rangfolge einzuhalten:

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