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Liegen die [[Betreuungsvoraussetzung]]en vor, können zum rechtlichen Betreuer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Privatpersonen]], [[Vereinsbetreuer]] (die bei einem [[Betreuungsverein]] beschäftigt sind), [[Behördenbetreuer]] (bei einer für Betreuungen zuständigen [[Betreuungsbehörde|Behörde]] tätige Mitarbeiter), [[Berufsbetreuer]], ein [[Betreuungsverein]] selbst oder die zuständige Behörde bestellt werden. Sonstige juristische Personen (andere Vereine, GmbH usw.) können nicht zum Betreuer bestellt werden. Für die Betreuerbestellung ist das [[Betreuungsgericht]], ehemals [[Vormundschaftsgericht]] zuständig.
 
Liegen die [[Betreuungsvoraussetzung]]en vor, können zum rechtlichen Betreuer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Privatpersonen]], [[Vereinsbetreuer]] (die bei einem [[Betreuungsverein]] beschäftigt sind), [[Behördenbetreuer]] (bei einer für Betreuungen zuständigen [[Betreuungsbehörde|Behörde]] tätige Mitarbeiter), [[Berufsbetreuer]], ein [[Betreuungsverein]] selbst oder die zuständige Behörde bestellt werden. Sonstige juristische Personen (andere Vereine, GmbH usw.) können nicht zum Betreuer bestellt werden. Für die Betreuerbestellung ist das [[Betreuungsgericht]], ehemals [[Vormundschaftsgericht]] zuständig.
 
[[Bild:Gericht2.jpg|right]]
 
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[[Bild:Neue_Betreuungen1995_2007.gif|thumb|300px|right|Anteile bei neuen Betreuungen 1995 - 2009]]
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== Rangfolge der Betreuerauswahl ==
 
== Rangfolge der Betreuerauswahl ==
 
Bei der Auswahl des Betreuers im [[Betreuungsverfahren]] hat das Gericht folgende Rangfolge einzuhalten:
 
Bei der Auswahl des Betreuers im [[Betreuungsverfahren]] hat das Gericht folgende Rangfolge einzuhalten:
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== Bestellung von Betreuern ==
 
== Bestellung von Betreuern ==
[[Bild:Neue_Betreuungen_Anteile.gif|thumb|300px|right|Anteile bei neuen Betreuungen 2008]]
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[[Bild:Neue_Betreuungen_Anteile.gif|thumb|300px|right|Anteile bei neuen Betreuungen]]
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Bei den Erstbestellungen von Betreuern ist 2011 ein Rückgang von ca. 3 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2011: 243.644; 2010: 251.030). Auch hat sich der Rückgang des Anteils der ehrenamtlichen Betreuungen weiter fortgesetzt. Der Gesamtanteil für ehrenamtliche Betreuer lag bei 62,17 % (2010: 63,72 %, 2009: 64,9 %), wobei der Anteil der nicht familienangehörigen Ehrenamtler weiter minimal anstieg (Anteil an der Gesamtzahl 2011: 5,58 %, 2010: 5,53 %; 2009: 5,49 %).
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Bei den Erstbestellungen von Betreuern ist seit Jahren ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Auch hat sich der Rückgang des Anteils der ehrenamtlichen Betreuungen weiter fortgesetzt und beschleunigt. Der Gesamtanteil für ehrenamtliche Betreuer lag bei 56,98 % (2013: 59,06 %; 2012: 60,49 %), wobei der Anteil der nicht familienangehörigen Ehrenamtler ebenfalls weiter geringfügig sank (Anteil an der Gesamtzahl 2014: 5,56 %; 2013: 5,47 %; 2012: 5,39 %).  
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Bei den beruflichen Betreuungen (2011 insgesamt 37,83 %, 2010 36,28 %; 2009 35,1 %) sank der Anteil der Vereinsbetreuungen nach kleinem Anstieg in den Vorjahren (2011: 5,85 % 2010: 6,18 %; Vorjahr 5,79 %. Der Behördenbetreueranteil sank wiederum (2011: 0,32 %, 2010: 0,38 %; 2009: 0,46 %) . Selbstständige Berufsbetreuer wurden 2011 zu 31,67 % (2010: 29,71 %, 2009: 28,81 %) bestellt. Der Anteil der nichtanwaltlichen Berufsbetreuer betrug dabei 25,31 % (2010: 23,89 %, 2009: 23,4 %). Anwälte als Berufsbetreuer wurden zu 6,36 % (2010: 5,82 %, 2009: 5,4 %) bestellt.
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Bei den beruflichen Betreuungen wurde 2014 zum zweiten Mal die 40-Prozent-Marke überschritten (2014: 43,02 %; 2013: 40,94 %; 2012: 39,51 %) und stieg der Anteil der Vereinsbetreuungen weiter leicht an (2014: 6,47 %; 2013: 6,37 %; 2012: 6,27 %). Der Behördenbetreueranteil verminderte sich auf bisher niedrigstem Niveau (2014: 0,22 %; 2013: 0,25 %; 2012: 0,24 %). Selbstständige Berufsbetreuer wurden 2014 zu 36,33 % bestellt (2013: 34,32 %; 2012: 33 %). Der Anteil der nicht anwaltlichen Berufsbetreuer betrug dabei 2014 28,59 % (2013: 27,17 %; 2012: 26,23 %). Anwälte als Berufsbetreuer wurden zu 7,74 % bestellt (2013: 7,15 %; 2012: 6,77 %).  Siehe dazu Abb. 2.
    
(''[http://www.btprax.de/download/Betreuungszahlen2008.pdf Quelle: Bundesamt für Justiz, Sondererhebung: Verfahren nach dem Betreuungsgesetz; PDF]'')
 
(''[http://www.btprax.de/download/Betreuungszahlen2008.pdf Quelle: Bundesamt für Justiz, Sondererhebung: Verfahren nach dem Betreuungsgesetz; PDF]'')

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