Bei beruflichen Betreuern erfolgt keine entsprechende Bezeich-nung. Üblich ist in der Praxis dagegen die entsprechende Be-zeichnung, wenn der Betreuer als vorläufiger Betreuer, Ergän-zungs- oder Verhinderungsbetreuer eingesetzt ist. | Bei beruflichen Betreuern erfolgt keine entsprechende Bezeich-nung. Üblich ist in der Praxis dagegen die entsprechende Be-zeichnung, wenn der Betreuer als vorläufiger Betreuer, Ergän-zungs- oder Verhinderungsbetreuer eingesetzt ist. |