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Der Betreuerausweis enthält folgende Angaben:
 
Der Betreuerausweis enthält folgende Angaben:
 
* Bezeichnung des Gerichts und des Geschäftszeichens
 
* Bezeichnung des Gerichts und des Geschäftszeichens
* Bezeichnung des Betreuten und des Betreuers
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* Bezeichnung des Betreuten und des Betreuers (Betreuter und Betreuer werden so bezeichnet, dass sie eindeutig zu identifizieren sind, also mindestens mit Vor- und Nachnamen und Angabe des Geburtsdatums, falls bekannt. Auch eine Anschrift kann im Betreuerausweis angegeben werden. Davon wird allerdings von vielen Gerichten aus Effizienzgründen abgesehen, da bei jeder Änderung einer Anschrift ein neuer Ausweis ausgestellt werden müsste.)
Betreuter und Betreuer werden so bezeichnet, dass sie eindeutig zu identifizieren sind, also mindestens mit Vor- und Nachnamen und Angabe des Geburtsdatums, falls bekannt. Auch eine Anschrift kann im Betreuerausweis angegeben werden. Davon wird allerdings von vielen Gerichten aus Effizienzgründen abgesehen, da bei jeder Änderung einer Anschrift ein neuer Ausweis ausge-stellt werden müsste.
   
* Bei Bestellung eines Vereinsbetreuers oder Behördenbetreuers die Bezeichnung als solcher sowie die Bezeichnung des Vereins bzw. der Behörde.
 
* Bei Bestellung eines Vereinsbetreuers oder Behördenbetreuers die Bezeichnung als solcher sowie die Bezeichnung des Vereins bzw. der Behörde.
 
Bei beruflichen Betreuern erfolgt keine entsprechende Bezeich-nung. Üblich ist in der Praxis dagegen die entsprechende Be-zeichnung, wenn der Betreuer als vorläufiger Betreuer, Ergän-zungs- oder Verhinderungsbetreuer eingesetzt ist.  
 
Bei beruflichen Betreuern erfolgt keine entsprechende Bezeich-nung. Üblich ist in der Praxis dagegen die entsprechende Be-zeichnung, wenn der Betreuer als vorläufiger Betreuer, Ergän-zungs- oder Verhinderungsbetreuer eingesetzt ist.  
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