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'''Ehrenamtlicher Betreuer''' ist derjenige, der eine rechtliche Betreuung (§{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. [[Gesetzlicher Vertreter]] wäre besser. Den der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähige Betreute]] selbst entschieden hätte. Eine Soziale- oder gar Gesundheitliche Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, dass diese ([[Betreuer_%28Ehrenamt%29#Betreuerpflichten|entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.
   
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==Definition==
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'''Ehrenamtlicher Betreuer''' ist derjenige, der eine rechtliche Betreuung (§{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. [[Gesetzlicher Vertreter]] wäre besser. Den der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähige Betreute]] selbst entschieden hätte. Eine Soziale- oder gar Gesundheitliche Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, dass diese ([[Betreuer_%28Ehrenamt%29#Betreuerpflichten|entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.
    
==Grundsätze==
 
==Grundsätze==
   
Die  Betreuung ist (wie früher die Vormundschaft und Pflegschaft) ein grundsätzlich unentgeltliches [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]]. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Mitbürger und Mitbürgerinnen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten. Dies ist auch nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 5 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] vorrangig, nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 6  [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] sind aber auch nicht familienangehörige ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor [[Berufsbetreuer]]n zu bestellen.
 
Die  Betreuung ist (wie früher die Vormundschaft und Pflegschaft) ein grundsätzlich unentgeltliches [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]]. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Mitbürger und Mitbürgerinnen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten. Dies ist auch nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 5 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] vorrangig, nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 6  [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] sind aber auch nicht familienangehörige ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor [[Berufsbetreuer]]n zu bestellen.
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==Mindestanforderungen==
 
==Mindestanforderungen==
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Bei der Bestellung nichtberuflich geführter Betreuungen, die immer noch rund 70 % aller neu angeordneten Beteuerbestellungen ausmachen, ist es schwer, Eignungskriterien allgemeiner Art festzulegen. Zu unterschiedlich ist die Bedarfslage der einzelnen Betreuten und der jeweilige Aufgabenkreis der Betreuung, zu unterschiedlich der eigene berufliche Hintergrund ehrenamtlicher Betreuer, seien sie im Familienkreis des Betreuten oder außerhalb dessen beheimatet.  
 
Bei der Bestellung nichtberuflich geführter Betreuungen, die immer noch rund 70 % aller neu angeordneten Beteuerbestellungen ausmachen, ist es schwer, Eignungskriterien allgemeiner Art festzulegen. Zu unterschiedlich ist die Bedarfslage der einzelnen Betreuten und der jeweilige Aufgabenkreis der Betreuung, zu unterschiedlich der eigene berufliche Hintergrund ehrenamtlicher Betreuer, seien sie im Familienkreis des Betreuten oder außerhalb dessen beheimatet.  
  

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