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Zu dieser Aufgabe gehört die Hilfestellung bei der Frage, was als anerkennungsfähige Aufwendung gilt, inwieweit Aufwendungen durch die Pauschale nach {{Zitat de §|1835a|bgb}} BGB abgegolten sind und ob und ggf. in welcher Höhe eine Vergütung zustehen könnte, sowie Hilfe bei der Formulierung entsprechender Anträge an das Vormundschaftsgericht, außerdem Hinweise auf mögliche [[Rechtsmittel]] gegen ablehnende Entscheidungen des Gerichtes. Auch gehört dazu der Hinweis auf eine etwaige [[Betreuungskosten im Steuerrecht|Steuerpflicht]] der [[Aufwandspauschale]] und der [[Betreuervergütung]].
 
Zu dieser Aufgabe gehört die Hilfestellung bei der Frage, was als anerkennungsfähige Aufwendung gilt, inwieweit Aufwendungen durch die Pauschale nach {{Zitat de §|1835a|bgb}} BGB abgegolten sind und ob und ggf. in welcher Höhe eine Vergütung zustehen könnte, sowie Hilfe bei der Formulierung entsprechender Anträge an das Vormundschaftsgericht, außerdem Hinweise auf mögliche [[Rechtsmittel]] gegen ablehnende Entscheidungen des Gerichtes. Auch gehört dazu der Hinweis auf eine etwaige [[Betreuungskosten im Steuerrecht|Steuerpflicht]] der [[Aufwandspauschale]] und der [[Betreuervergütung]].
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===Rechtsprechung===
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*'''VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 3. Juni 2022 – RO 5 K 21.1869'''
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Zur Durchsetzung der der Betreuungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BtBG obliegenden Beratungspflicht vor den Verwaltungsgerichten und zum Umfang dieser Pflicht.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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