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====Beantragen von Sozialleistungen====
 
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Die o.g. sozialen Dienste müssen finanziert werden; darüber hinaus ist bei Übernahme einer Betreuung häufig der Lebensunterhalt des Betreuten nicht oder ungenügend gesichert. Hilfe bei der Feststellung, ob und in welcher Höhe der Betreute Ansprüche auf Sozialleistungen gleich welcher Art hat, erleichtert dem Betreuer die Übernahme des Amtes erheblich. Am häufigsten dürfte auch hier die Beantragung von Arbeitslosengeld 1 und 2, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen sowie Grundsicherung), von Wohngeld, Pflegewohngeld oder Renten sein. Weiter können in Frage kommen: Schwerbehindertenausweise (incl. Freifahrt im öff. Nahverkehr), Leistungen der Arbeitsförderung (incl. Reha- Maßnahmen), Pflegebeihilfen der Krankenkasse, Wohnberechtigungsscheine, Befreiung von den Eigenanteilen in der Krankenversicherung (Sozialklausel), Befreiung und Ermäßigung von Rundfunk- und Telefongebühren, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Steuerermäßigungen für Behinderte und Pflegebedürftige.
 
Die o.g. sozialen Dienste müssen finanziert werden; darüber hinaus ist bei Übernahme einer Betreuung häufig der Lebensunterhalt des Betreuten nicht oder ungenügend gesichert. Hilfe bei der Feststellung, ob und in welcher Höhe der Betreute Ansprüche auf Sozialleistungen gleich welcher Art hat, erleichtert dem Betreuer die Übernahme des Amtes erheblich. Am häufigsten dürfte auch hier die Beantragung von Arbeitslosengeld 1 und 2, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen sowie Grundsicherung), von Wohngeld, Pflegewohngeld oder Renten sein. Weiter können in Frage kommen: Schwerbehindertenausweise (incl. Freifahrt im öff. Nahverkehr), Leistungen der Arbeitsförderung (incl. Reha- Maßnahmen), Pflegebeihilfen der Krankenkasse, Wohnberechtigungsscheine, Befreiung von den Eigenanteilen in der Krankenversicherung (Sozialklausel), Befreiung und Ermäßigung von Rundfunk- und Telefongebühren, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Steuerermäßigungen für Behinderte und Pflegebedürftige.
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====Zivilrechtliche Ansprüche====
 
====Zivilrechtliche Ansprüche====
 
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Hierbei kann es sich um unterschiedlichste Angelegenheiten aus dem Bereich des BGB handeln. Zu denken ist in erster Linie an mietrechtliche Streitigkeiten, die die Wohnung des Betreuten betreffen, weiter um vertragsrechtliche Streitigkeiten ( natürliche Geschäftsunfähigkeit etc.), Schmerzensgeldfragen, Haftungsfragen wegen unerlaubter Handlungen und Erbangelegenheiten. Hier besteht die Beratung in einer Klärung der Rechtslage und Erläuterung der Risiken und Erfolgsaussichten eventueller Klagen. Auch ist der Betreuer auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe ({{Zitat de §|114|zpo}} ff. ZPO ) und der rechtsanwaltlichen bzw. gerichtlichen Beratungshilfe hinzuweisen. Formulierungshilfen bei Eingaben an das Gericht und Erläuterung der üblicherweise in einem unverständlichen Juristendeutsch gehaltenen gerichtlichen Schriftstücke gehören ebenfalls zur Unterstützung durch den Betreuungsverein.
 
Hierbei kann es sich um unterschiedlichste Angelegenheiten aus dem Bereich des BGB handeln. Zu denken ist in erster Linie an mietrechtliche Streitigkeiten, die die Wohnung des Betreuten betreffen, weiter um vertragsrechtliche Streitigkeiten ( natürliche Geschäftsunfähigkeit etc.), Schmerzensgeldfragen, Haftungsfragen wegen unerlaubter Handlungen und Erbangelegenheiten. Hier besteht die Beratung in einer Klärung der Rechtslage und Erläuterung der Risiken und Erfolgsaussichten eventueller Klagen. Auch ist der Betreuer auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe ({{Zitat de §|114|zpo}} ff. ZPO ) und der rechtsanwaltlichen bzw. gerichtlichen Beratungshilfe hinzuweisen. Formulierungshilfen bei Eingaben an das Gericht und Erläuterung der üblicherweise in einem unverständlichen Juristendeutsch gehaltenen gerichtlichen Schriftstücke gehören ebenfalls zur Unterstützung durch den Betreuungsverein.
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====Hilfe bei Pflichten gegenüber dem Gericht====
 
====Hilfe bei Pflichten gegenüber dem Gericht====
 
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Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht gegenüber informationspflichtig. Nach {{Zitat de §|1839|bgb}} i.V.m. § 1908 i BGB hat der Betreuer dem Gericht auf Verlangen jederzeit Auskunft über die Führung der Betreuung und die persönlichen Verhältnisse des Betreuten zu geben. Weiter ist er nach {{Zitat de §|1840|bgb}} Abs. 1 i.V.m. § 1908 i BGB unaufgefordert zu einem [[Jahresbericht|jährlichen Bericht]] verpflichtet. Beinhaltet der Aufgabenkreis des Betreuers die [[Vermögenssorge]], so hat der Betreuer zu Beginn der Betreuung außerdem ein [[Vermögensverzeichnis]] anzulegen und beim Vormundschaftsgericht einzureichen ({{Zitat de §|1802|bgb}} Abs. 1 i.V.m. § 1908 i BGB). Danach ist in der Regel jährlich über die Vermögensverwaltung [[Rechnungslegung|Rechnung zu legen]] ({{Zitat de §|1840|bgb}} Abs. 2 bis Abs. 4 i.V.m. § 1908 i BGB).
 
Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht gegenüber informationspflichtig. Nach {{Zitat de §|1839|bgb}} i.V.m. § 1908 i BGB hat der Betreuer dem Gericht auf Verlangen jederzeit Auskunft über die Führung der Betreuung und die persönlichen Verhältnisse des Betreuten zu geben. Weiter ist er nach {{Zitat de §|1840|bgb}} Abs. 1 i.V.m. § 1908 i BGB unaufgefordert zu einem [[Jahresbericht|jährlichen Bericht]] verpflichtet. Beinhaltet der Aufgabenkreis des Betreuers die [[Vermögenssorge]], so hat der Betreuer zu Beginn der Betreuung außerdem ein [[Vermögensverzeichnis]] anzulegen und beim Vormundschaftsgericht einzureichen ({{Zitat de §|1802|bgb}} Abs. 1 i.V.m. § 1908 i BGB). Danach ist in der Regel jährlich über die Vermögensverwaltung [[Rechnungslegung|Rechnung zu legen]] ({{Zitat de §|1840|bgb}} Abs. 2 bis Abs. 4 i.V.m. § 1908 i BGB).
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====Hilfe bei Aufwendungsersatz/Vergütung====
 
====Hilfe bei Aufwendungsersatz/Vergütung====
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Betreuer können für Ihre Tätigkeit [[Aufwendungsersatz]] und unter bestimmten Voraussetzungen Vergütungsansprüche ( oder pauschale [[Aufwandsentschädigung]]) geltend machen. Die Ansprüche richten sich gegen das Vermögen des Betreuten, bei Mittellosigkeit gegen die Staatskasse (Justizhaushalt), sofern es sich nicht um eine [[Ermessensvergütung]] nach {{Zitat de §|1836|bgb}} Abs. 3 BGB handelt.
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Betreuer können für Ihre Tätigkeit [[Aufwendungsersatz]] und unter bestimmten Voraussetzungen [[Betreuervergütung|Vergütungsansprüche]] ( oder pauschale [[Aufwandsentschädigung]]) geltend machen. Die Ansprüche richten sich gegen das Vermögen des Betreuten, bei Mittellosigkeit gegen die Staatskasse (Justizhaushalt), sofern es sich nicht um eine [[Ermessensvergütung]] nach {{Zitat de §|1836|bgb}} Abs. 3 BGB handelt.
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Zu dieser Aufgabe gehört die Hilfestellung bei der Frage, was als anerkennungsfähige Aufwendung gilt, inwieweit Aufwendungen durch die Pauschale nach {{Zitat de §|1835a|bgb}} BGB abgegolten sind und ob und ggf. in welcher Höhe eine Vergütung zustehen könnte, sowie Hilfe bei der Formulierung entsprechender Anträge an das Vormundschaftsgericht, außerdem Hinweise auf mögliche [[Rechtsmittel]] gegen ablehnende Entscheidungen des Gerichtes. Auch gehört dazu der Hinweis auf eine etwaige [[Betreuungskosten im Steuerrecht|Steuerpflicht]] der [[Aufwandspauschale]] und der [[Betreuervergütung]].
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===Rechtsprechung===
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*'''VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 3. Juni 2022 – RO 5 K 21.1869'''
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Zu dieser Aufgabe gehört die Hilfestellung bei der Frage, was als anerkennungsfähige Aufwendung gilt, inwieweit Aufwendungen durch die Pauschale nach § 1835a BGB abgegolten sind und ob und ggf. in welcher Höhe eine Vergütung zustehen könnte, sowie Hilfe bei der Formulierung entsprechender Anträge an das Vormundschaftsgericht, außerdem Hinweise auf mögliche Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen des Gerichtes. Auch gehört dazu der Hinweis auf eine etwaige Steuerpflicht der [[Aufwandspauschale]] und der [[Betreuervergütung]].
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Zur Durchsetzung der der Betreuungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BtBG obliegenden Beratungspflicht vor den Verwaltungsgerichten und zum Umfang dieser Pflicht.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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===Weitere Bücher===
 
===Weitere Bücher===
 
*[http://www.fhverlag.de/show.php?action=show&record=72.0&thema=7&page=1&from=th&UID=8gO5bim34N Barabas: Beratungsrecht]
 
*[http://www.fhverlag.de/show.php?action=show&record=72.0&thema=7&page=1&from=th&UID=8gO5bim34N Barabas: Beratungsrecht]
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#bauer-klie Buchrezension ], ISBN 3811430645
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3503120424/internetsevon-21 Zimmermann: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis; 2. Auflage Berlin 2010]; ISBN 978350312042
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===Zeitschriftenbeiträge===
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/9_Qualitaet_im_Betreuungswesen_200711.pdf#Page=77 Gutzeit-Löhr/Kersten: Beratung und Information durch die Betreuungsbehörde; Betrifft:Betreuung Nr. 9, S. 79 (PDF)]
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/9_Qualitaet_im_Betreuungswesen_200711.pdf#Page=105 Pippir/Pohlmann: Qualitätssicherung in der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine; Betrifft:Betreuung Nr. 9, S. 107 (PDF)]
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/Bundes-BGT/12/Schieferdecker_Qualitaet_und_Sicheheit_im_Beratungsnetz.pdf Schieferdecker: Sicherheit in der Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in Betreuungsvereinen durch Dokumentation; Betrifft:Betreuung Nr. 11, Seite 202 (PDF)]
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*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Vorsorgevollmacht/Wurzel_Vorsorgevollmacht_06_02.pdf Wurzel: Erfahrungen bei der Beratung zur Vorsorgevollmacht bei älteren Menschen – ein Praxisbericht, BtPrax 2002, 230 (PDF)]
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==Weblinks==
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*[http://www.skf-zentrale.de/OrientierungshilfeVVDruck.pdf Beratung zur Vorsorgevollmacht (Arbeitshilfe, SKF)]
    
==Checklisten==
 
==Checklisten==
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[[Kategorie:Betreuungsverein]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>
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[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]

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