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'''OLG München, Beschluss vom 13. Juli 2009, 33 Wx 005/09''':
 
'''OLG München, Beschluss vom 13. Juli 2009, 33 Wx 005/09''':
# Die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts über den Betreuer ist auf eine Kontrolle
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# Die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts über den Betreuer ist auf eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit seines Handelns beschränkt. In Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Betreuers liegen, darf es nicht an seiner Stelle entscheiden (allg. Meinung).
der Rechtmäßigkeit seines Handelns beschränkt. In Zweckmäßigkeitsfragen,
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# Ein Elternteil ist nicht beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht es ablehnt, dem Betreuer eine Weisung zu erteilen (hier: Heilpädagogische Behandlung durch eine bestimmte Therapeutin).
die im Ermessen des Betreuers liegen, darf es nicht an seiner Stelle entscheiden
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(allg. Meinung).
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# Ein Elternteil ist nicht beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht
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es ablehnt, dem Betreuer eine Weisung zu erteilen (hier: Heilpädagogische Behandlung
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durch eine bestimmte Therapeutin).
      
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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