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'''LG Köln, Beschluss vom 27.04.1992, 1 T 117/92''', FamRZ 1993, 110 = NJW 1993, 206:
 
'''LG Köln, Beschluss vom 27.04.1992, 1 T 117/92''', FamRZ 1993, 110 = NJW 1993, 206:
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# In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Gericht nicht anstelle des Vormunds tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Vormunds setzen und keine bindenden Anordnungen treffen.
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# In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Gericht nicht anstelle des Betreuers tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Betreuers setzen und keine bindenden Anordnungen treffen.
 
# Der Aufenthalt auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station greift stärker in die Rechte des Betroffenen ein als der Aufenthalt in einem Heim, in dem freiheitsbeschränkende Maßnahmen - hier Fixierung - notwendig sind. (Leitsätze der Redaktion).
 
# Der Aufenthalt auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station greift stärker in die Rechte des Betroffenen ein als der Aufenthalt in einem Heim, in dem freiheitsbeschränkende Maßnahmen - hier Fixierung - notwendig sind. (Leitsätze der Redaktion).
    
'''OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.02.2003, 3 W 23/03''', NJW-RR 2003, 870:
 
'''OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.02.2003, 3 W 23/03''', NJW-RR 2003, 870:
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Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Gerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB. Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Vormundschaftsgericht im Wege der Aufsicht tätig wird oder dass es bestimmte Anordnungen an den Betreuer erlässt, steht dritten Personen nicht zu; dementsprechend sind sie gegen die Ablehnung des Einschreitens auch nicht aus eigenem Recht beschwerdebefugt.  
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Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Gerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB. Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Btreuungsgericht im Wege der Aufsicht tätig wird oder dass es bestimmte Anordnungen an den Betreuer erlässt, steht dritten Personen nicht zu; dementsprechend sind sie gegen die Ablehnung des Einschreitens auch nicht aus eigenem Recht beschwerdebefugt.  
    
'''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}''', MDR 2004, 1121
 
'''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}''', MDR 2004, 1121
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'''OLG München, Beschluss vom 13.07.2009, 33 Wx 005/09''', FGPrax 2009, 226:
 
'''OLG München, Beschluss vom 13.07.2009, 33 Wx 005/09''', FGPrax 2009, 226:
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# Die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts über den Betreuer ist auf eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit seines Handelns beschränkt. In Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Betreuers liegen, darf es nicht an seiner Stelle entscheiden (allg. Meinung).
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# Die Aufsicht des Betreuungsgerichts über den Betreuer ist auf eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit seines Handelns beschränkt. In Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Betreuers liegen, darf es nicht an seiner Stelle entscheiden (allg. Meinung).
 
# Ein Elternteil ist nicht beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht es ablehnt, dem Betreuer eine Weisung zu erteilen (hier: Heilpädagogische Behandlung durch eine bestimmte Therapeutin).
 
# Ein Elternteil ist nicht beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht es ablehnt, dem Betreuer eine Weisung zu erteilen (hier: Heilpädagogische Behandlung durch eine bestimmte Therapeutin).
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'''OLG München, Beschluss vom 11.11.2009, 33 Wx 292/09''', BtPrax 2010, 35:
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'''OLG München, Beschluss vom 11.11.2009, 33 Wx 292/09''', BtPrax 2010, 35 = FGPrax 2010, 72 = FamRZ 2010, 493:
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Amtsgericht darf Betreuer regelmäßig nicht verbieten, Betreuten ohne gerichtliche Zustimmung in anderes [[Altenheim|Heim]] zu verlegen. Ein amtsgerichtliches Verbot an Betreuer, Betroffene ohne gerichtliche Zustimmung in ein anderes Heim zu verlegen, ist regelmäßig unzulässig. Die bei tatsächlicher Gefährdung des Betreutenwohls im Fall eines Aufenthaltswechsels gegebenenfalls gebotene (teilweise) Entlassung des bisherigen Betreuers und die Bestellung eines neuen Betreuers kann nicht dadurch umgangen werden, dass dem Betreuer die eigenverantwortliche Ausübung des [[Aufenthaltsbestimmungsrecht]]s untersagt und seine diesbezüglichen Maßnahmen der Entscheidung des Gerichts unterstellt werden.
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Das Amtsgericht darf dem Betreuer regelmäßig nicht verbieten, Betreuten ohne gerichtliche Zustimmung in anderes [[Altenheim|Heim]] zu verlegen. Ein amtsgerichtliches Verbot an Betreuer, Betroffene ohne gerichtliche Zustimmung in ein anderes Heim zu verlegen, ist regelmäßig unzulässig. Die bei tatsächlicher Gefährdung des Betreutenwohls im Fall eines Aufenthaltswechsels gegebenenfalls gebotene (teilweise) Entlassung des bisherigen Betreuers und die Bestellung eines neuen Betreuers kann nicht dadurch umgangen werden, dass dem Betreuer die eigenverantwortliche Ausübung des [[Aufenthaltsbestimmungsrecht]]s untersagt und seine diesbezüglichen Maßnahmen der Entscheidung des Gerichts unterstellt werden.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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