Ausbildung

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Achtung: siehe auch unter Sachkundenachweis für die Rechtslage ab 2023.


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Allgemeines

Eine staatlich festgelegte Ausbildung für ehrenamtliche Betreuer gibt es derzeit nicht. Fachkenntnisse sollte sich jeder Betreuer jedoch aneignen. Siehe auch unter: Betreuervorschlag. Für Berufsbetreuer ist der Sachkundenachweis seit 1.1.2023 Pflicht.

Betreuungsgerichtstag

Der eingetragene Verein BGT Betreuungsgerichtstag hat in Bochum seine Bundesgeschäftsstelle. Der Verein änderte seinen Namen am 05.11.2010 nach dem 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz von Vormundschaftsgerichtstag e.V. zu Betreuungsgerichtstag. Der juristische Fachverband veranstaltet Verbandstagungen zum deutschen Betreuungsrecht in einigen deutschen Bundesländern.

Nord-BGT (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern?)

Nord-BGT in Hamburg, Kiel, Lübeck o.a.

West-BGT (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)

West-BGT meist in Bochum, Nordrhein-Westfalen

Ost- bzw. Bundes-BGT (Brandenburg, Berlin, Sachsen)

Bundes-BGT meist in Erkner/Brandenburg

BGT-Mitte (Hessen, Thüringen)

BGT-Mitte meist in Kassel, Hessen

BGT-Sachsen-Anhalt

BGT-Sachsen-Anhalt in Magdeburg, Halle o.a.

Baden-Württembergischer BGT

in Herrenberg-Gültstein

Bayerischer BGT

Bayerischer BGT in München, Augsburg, Regensburg, Deggendorf o.a.

Ehrenamtliche Betreuer

Für ehrenamtliche Betreuer bieten die rund 850 Betreuungsvereine in Deutschland regelmäßige Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen des Betreuungsrechtes an. Z.T. gilt dies auch für die örtlichen Betreuungsbehörden. Auch besteht die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches.

Berufsbetreuer

Zu den wünschenswerten Kenntnissen gehören solche auf dem Gebiete des Rechtes (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht) insbesondere medizinische und psychologische Kenntnisse, darüber hinaus Kenntnisse der Buchführung sowie Erfahrung im Umgang mit Behörden und die Fähigkeit, juristisch und medizinisch geprägten Schriftverkehr zu verstehen. Die Berufsverbände haben sich auf ein gemeinsames Berufsbild geeinigt. Rund 80 % aller Berufsbetreuer verfügen nach Umfragen der Berufsverbände über eine akademische Ausbildung.

Der Betreuer sollte Kenntnisse über die Katagorien defizitärer Zustände haben (sowie der zu ihnen gehörenden "Normalzustände"), über mögliche Bedingungen und eventuelle Auslöser haben, denn nur so kann er verstehen, warum ein Betreuter so ist, wie er ist und adäquate Wege finden, ihn fachlich angemessen zu betreuen.

Der Betreuer hat die Aufgabe (anders als Richter und Gutachter, die lediglich einen Zustand und dessen Folgen feststellen), gemäß dem gerichtlichen Auftrag, der in einer Betreuung mit einem festgelegten Aufgabenkreis besteht, zu handeln. Er muss sowohl die juristische als auch die psychosoziale Ebene durchschauen, um Folgerungen für sein Handeln zu ziehen, welches sich sowohl auf der Ebene der Tatbestandsmerkmale als auch der Rechtsfolge abspielt.

Der Betreuer benötigt hierfür technische Fertigkeiten und inhaltliche Kenntnisse:

Zu den Fertigkeiten zählen:

  • Verstehen von Gerichtsbeschlüssen und Sachverständigengutachten (medizinische und juristische Terminologie);
  • Führung von diagnostischen Gesprächen (Anamnese, Exploration);
  • Verhaltensbeobachtung;
  • Fähigkeit zum Abfassen von Schriftsätzen z.B. an das Gericht;
  • Kennen von sozialen Einrichtungen und Diensten im Umfeld.

Zu den inhaltlichen Kenntnissen gehören:

  • psychologische Kenntnisse aus der Persönlichkeitspsychologie, der Entwicklungspsychologie, der pädagogischen, klinischen und der Sozialpsychologie;
  • soziologische Kenntnisse aus den Bereichen allgemeine Soziologie, Familien-, Alters- und Randgruppensoziologie sowie Soziologie des abweichenden Verhaltens;
  • sozialmedizinische Kenntnisse aus der allgemeinen Sozialmedizin (Epidemologie, Krankheit, Behinderung, Prävention usw.) und der speziellen Sozialmedizin (Körper-, Sinnes-, Lern- und Geistige Behinderung, Sucht, psychische Krankheiten);
  • pädagogische Kenntnisse aus der allgemeinen Pädagogik (z.B. Lernen, Sozialisation) und der speziellen Pädagogik (z.B. Erwachsenenbildung, Heil- und Sonderpädagogische Aspekte)
  • rechtliche Kenntnisse aus dem Bereich des Zivilrechtes (allgemeiner Teil des BGB, allgemeines Schuldrecht, Kaufvertrags- Arbeits- und Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht), des Zivil- und Verwaltungsprozessrechtes, des Sozialrechtes und des Gesundheitsrechtes;
  • Wirtschaftskenntnisse bezüglich Vermögensverwaltung, Grundkenntnisse in der Buchführung, steuerrechtliche Kenntnisse.

Zu den unternehmerischen Kenntnissen für selbstständige Betreuer gehören:

Die vorstehenden Ausführungen stellen einen wünschenswerten, jedoch nicht nach dem Gesetz vorausgesetzten Wissenstand dar. Zahlreiche Institute bieten Fortbildungen für beruflich im Betreuungswesen Tätige an. Hier eine Liste der Anbieter (alphabetisch sortiert; ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Liste der Anbieter

  • FBB Fortbildungen für Betreuer
  • Allensberger Str. 185 Gebäude L1b, 90461 Nürnberg
  • Tel. 0911-477785-40,
  • Fax: 0911-477785-41,
  • e-Mail: fbb@fbbweb.de
  • Internet: http://www.fbbweb.de
  • Institut für Fortbildung im Betreuungswesen (IFB)
  • c/o Herr Chauvistre
  • Horsbüller Str. 35, 25924 Emmelsbüll-Horsbüll
  • Tel. 0152-09062415
  • e-Mail: r.c@ralph-chauvistre.de
  • Internet: https://ralph-chauvistre.de
  • Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (IPB)
  • Schmiedestr. 2, 20095 Hamburg
  • eMail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
  • Tel. (0 40) 5300850-00
  • Fax (0 40) 5300850-19
  • Internet: https://ipb-weiterbildung.de
  • Kommunales Bildungswerk e.V.
  • Berliner Allee 125, 13088 Berlin
  • Tel. 030-293350-0, Fax. 030-293350-39,
  • e-Mail: info@kbw.de
  • Internet: https://www.kbw.de
  • Paritätisches Bildungswerk Thüringen
  • Bergstr. 11, 99192 Neudietendorf (bei Erfurt)
  • Tel (036202) 26-0, Fax (036202) 26-234
  • e-Mail: kontakt@parisat.de
  • Internet: http://www.parisat.de


Achtung: das Obige ist eine allgemeine Übersicht, keine Liste der Sachkundelehrgangsanbieter nach der neuen Betreuerregistrierungsverordnung.

Diese finden Sie hier: Sachkundenachweis


(Hinweis an Seminarveranstalter: fehlt Ihre Adresse? Dann bitte selbst nachtragen; oben links den Button "bearbeiten" anklicken und Text ergänzen).

Rechtsprechung

  • VG Hamburg, Urteil vom 16.6.2020, 17 K 5937/19 (bestätigt durch OVG Hamburg v 2.11.2021, 4 Bf 184/20.Z)

Die Handwerkskammer Hamburg wurde verurteilt, für den Lehrgang "Curator de Jure" der TH Deggendorf Leistungen nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (so. "Meister-Bafög")zu bewilligen.

Die Weiterbildung zum „Zertifizierten Berufsbetreuer - Curator de Jure“ ist förderfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Die Weiterbildung zum „Zertifizierten Berufsbetreuer - Curator de Jure“ ist förderfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

  • VG Bremen, Urteil vom 25.01.2022, 7 K 2627/19

Die Fortbildung als „curator de jure“ an der TH Deggendorf zur zertifizierten Berufsbetreuerin ist förderungsfähig nach dem AFBG.

OVG Bremen, Beschluss vom 03.11.2022, 2 LA 52/22

Die von der Technischen Hochschule Deggendorf angebotene Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG förderfähig.

Materialien zur Betreuerweiterbildung

Literatur