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'''OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008; 16 Wx 149/08'''; FamRZ 2009, 724 = FGPrax 2009, 69:  
 
'''OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008; 16 Wx 149/08'''; FamRZ 2009, 724 = FGPrax 2009, 69:  
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Keine Beschwerde gegen Betreuungsanordnung nach Erledigung der
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Keine Beschwerde gegen Betreuungsanordnung nach Erledigung der Betreuung durch Aufhebung
Betreuung durch Aufhebung
      
Wurde eine Betreuung nach Einlegen der Beschwerde wegen fehlender
 
Wurde eine Betreuung nach Einlegen der Beschwerde wegen fehlender
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zugleich zu sämtlichen rechtlichen Fragen äußert.
 
zugleich zu sämtlichen rechtlichen Fragen äußert.
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'''BGH, Beschluss vom 02.02.2011; XII ZB 467/10''', FamRZ 2011, 556 = NJW 2011, 1289 = FGPrax 2011, 118 (Ls.)
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'''BGH, Beschluss vom 02.02.2011; XII ZB 467/10''', BtPrax 2011, 130 = FamRZ 2011, 556 = NJW 2011, 1289 = FGPrax 2011, 118 (Ls.) = FuR 2011, 326 = MDR 2011, 428 = RdLH 2011, 90:
 
      
#Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind.
 
#Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind.

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