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Der Betroffene ist gegen die Aufhebung der Betreuung beschwerdebefugt, wenn er die Aufrechterhaltung der Betreuung anstrebt (Abgrenzung zu BayObLG MDR 2001, 94).
 
Der Betroffene ist gegen die Aufhebung der Betreuung beschwerdebefugt, wenn er die Aufrechterhaltung der Betreuung anstrebt (Abgrenzung zu BayObLG MDR 2001, 94).
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'''OLG München,  Beschluss vom 28.07.2008, {{Rspr|33 Wx 164/08}}'''
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'''OLG München,  Beschluss vom 28.07.2008, 33 Wx 164/08; FGPrax 2008, 209'''
    
Hat das Landgericht eine Betreuungsmaßnahme als ungerechtfertigt
 
Hat das Landgericht eine Betreuungsmaßnahme als ungerechtfertigt

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