Ferner wird bereits in die gerichtliche Entscheidung über die Bestellung des Betreuers das Datum des Tages aufgenommen, an dem das Gericht die getroffene Maßnahme überprüft haben muss (§ 286 FamFG). | Ferner wird bereits in die gerichtliche Entscheidung über die Bestellung des Betreuers das Datum des Tages aufgenommen, an dem das Gericht die getroffene Maßnahme überprüft haben muss (§ 286 FamFG). |