Die Bundesländer hatten über den Bundesrat im letzten Herbst einen Gesetzentwurf zu einem umfassenden Vertretungsrecht des Ehegatten (und Lebenspartners) in den Bundestag eingebracht. Konkret sollte es um eine vollmachtsunabhängige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge, der Freiheitsentziehung, des Sozialleistungsrechtes und der Postangelegenheiten geben. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag verständigten sich im Frühjahr auf eine "abgespeckt Version". Nur eine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten sollte eingeführt werden, daneben wurde der Gesetzentwurf mit einer 15%igen Erhöhung der Vergütung für Betreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger verknüpft. | Die Bundesländer hatten über den Bundesrat im letzten Herbst einen Gesetzentwurf zu einem umfassenden Vertretungsrecht des Ehegatten (und Lebenspartners) in den Bundestag eingebracht. Konkret sollte es um eine vollmachtsunabhängige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge, der Freiheitsentziehung, des Sozialleistungsrechtes und der Postangelegenheiten geben. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag verständigten sich im Frühjahr auf eine "abgespeckt Version". Nur eine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten sollte eingeführt werden, daneben wurde der Gesetzentwurf mit einer 15%igen Erhöhung der Vergütung für Betreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger verknüpft. |