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[[Bild:Geldboerse.jpg|right]]
 
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==Geschäfte des täglichen Lebens (Alltagsgeschäfte Geschäftsunfähiger)==
 
==Geschäfte des täglichen Lebens (Alltagsgeschäfte Geschäftsunfähiger)==
    
===Vorbemerkung===
 
===Vorbemerkung===
Nach § 105a BGB sind auch bestimmte Rechtsgeschäfte, die durch [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähige]] getätigt wurden, als rechtswirksam anzusehen. Es handelt sich dabei um Alltagsgeschäfte mit geringwertigen Mitteln, soweit Leistung und Gegenleistung erfolgt sind. Ratenzahlungskäufe sind somit nicht erfasst. Eine Vermögensgefährdung für den Geschäftsunfähigen darf durch ein solches Rechtsgeschäft nicht entstehen. Eine Parallelregelung für Betreute mit [[Einwilligungsvorbehalt]] ist in § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB enthalten.  
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Nach § 105a BGB sind auch bestimmte Rechtsgeschäfte, die durch [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähige]] getätigt wurden, als rechtswirksam anzusehen. Es handelt sich dabei um Alltagsgeschäfte mit geringwertigen Mitteln, soweit Leistung und Gegenleistung erfolgt sind. Ratenzahlungskäufe sind somit nicht erfasst. Eine Vermögensgefährdung für den Geschäftsunfähigen darf durch ein solches Rechtsgeschäft nicht entstehen. Eine Parallelregelung für Betreute mit [[Einwilligungsvorbehalt]] ist in § 1825 Abs. 3 Satz 2 BGB enthalten.  
    
Der genannte § 105a BGB wurde mit Wirkung ab 1.8.2002 wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Durch ihn hat sich im Bereich der Geschäfte des täglichen Lebens auch die Stellung des Betreuers und des Betreuten geändert.
 
Der genannte § 105a BGB wurde mit Wirkung ab 1.8.2002 wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Durch ihn hat sich im Bereich der Geschäfte des täglichen Lebens auch die Stellung des Betreuers und des Betreuten geändert.
    
===Auswirkungen auf die Betreuertätigkeit===
 
===Auswirkungen auf die Betreuertätigkeit===
Die Bestimmung betrifft volljährige Geschäftsunfähige. Zwar setzt die
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Die Bestimmung betrifft volljährige Geschäftsunfähige. Zwar wird durch die
Anordnung einer Betreuung keine Geschäftsunfähigkeit des zu Betreuenden
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Anordnung einer Betreuung keine Aussage zur Geschäftsfähigkeit des zu Betreuenden
voraus; in der Praxis sind aber unter Betreuung stehende Personen doch
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getroffen; in der Praxis sind aber einige betreute Personen infolge ihrer psychischen Beeinträchtigung gemäß § 104 Ziff. 2 BGB geschäftsunfähig. Dies führte '''vor''' dem 1.8.2002 dazu, dass von ihnen abgegebenen Willenserklärungen gem. § 105 Abs. 1 BGB nichtig,
vielfach infolge ihrer psychischen Beeinträchtigung gemäß § 104 Ziff. 2 BGB geschäftsunfähig. Dies führte vor dem 1.8.2002 dazu, dass von ihnen abgegebenen Willenserklärungen gem. § 105 Abs. 1 BGB nichtig,
   
also insgesamt unwirksam waren. An ihrer Stelle konnte deshalb nur
 
also insgesamt unwirksam waren. An ihrer Stelle konnte deshalb nur
der Betreuer in seiner Funktion als [[gesetzlicher Vertreter]] (§ 1902 BGB)
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der Betreuer in seiner Funktion als [[gesetzlicher Vertreter]] (§ 1823 BGB)
 
rechtsgeschäftlich handeln.
 
rechtsgeschäftlich handeln.
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betreffende Geschäfte existenznotwendig ist.  
 
betreffende Geschäfte existenznotwendig ist.  
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Gemeint sind zB: der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs, also etwa Nahrungsmittel,
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Gemeint sind z.B.: der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs, also etwa Nahrungsmittel,
 
Genussmittel, Kosmetika, Bücher und Zeitungen, Textilien, Porto, Führung
 
Genussmittel, Kosmetika, Bücher und Zeitungen, Textilien, Porto, Führung
 
von Telefonaten, die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln,
 
von Telefonaten, die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln,
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Ein unter § 105a BGB fallendes Geschäft wird erst wirksam, sobald Leistung
 
Ein unter § 105a BGB fallendes Geschäft wird erst wirksam, sobald Leistung
und Gegenleistung bewirkt sind. Voraussetzung ist also, dass die beiderseitigen Verpflichtungen erfüllt sind, also zB einerseits der Kaufpreis entrichtet und andererseits der Kaufgegenstand ausgehändigt wurde.
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und Gegenleistung bewirkt sind. Voraussetzung ist also, dass die beiderseitigen Verpflichtungen erfüllt sind, also z.B. einerseits der Kaufpreis entrichtet und andererseits der Kaufgegenstand ausgehändigt wurde.
    
===Anwendung beim Einwilligungsvorbehalt===
 
===Anwendung beim Einwilligungsvorbehalt===
Nach § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB gelten die obigen Regelungen auch für Betreute, für die ein [[Einwilligungsvorbehalt]] abngeordnet ist. Allerdings kann hier das [[Betreuungsgericht]] im Einzelfall die Regelung außer Kraft setzen.  
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Nach § 1825 Abs. 3 Satz 2 BGB gelten die obigen Regelungen auch für Betreute, für die ein [[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet ist. Allerdings kann hier das [[Betreuungsgericht]] im Einzelfall die Regelung außer Kraft setzen.  
    
Der Einwilligungsvorbehalt im Rahmen der Betreuung bezieht sich also vom Grundsatz von vornherein nicht auf Willenserklärungen, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betreffen. Damit soll auch der in seiner rechtlichen Handlungsfreiheit durch einen Einwilligungsvorbehalt eingeschränkte Betreute wenigstens in kleinen Dingen des täglichen Lebensvollzugs einen gewissen
 
Der Einwilligungsvorbehalt im Rahmen der Betreuung bezieht sich also vom Grundsatz von vornherein nicht auf Willenserklärungen, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betreffen. Damit soll auch der in seiner rechtlichen Handlungsfreiheit durch einen Einwilligungsvorbehalt eingeschränkte Betreute wenigstens in kleinen Dingen des täglichen Lebensvollzugs einen gewissen
 
Spielraum für Eigenständigkeit haben.  
 
Spielraum für Eigenständigkeit haben.  
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Die Normzwecke von § 105 a BGB und § 1903 Abs. 3 S. 2 BGB decken sich somit im
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Die Normzwecke von § 105 a BGB und § 1825 Abs. 3 S. 2 BGB decken sich somit im
 
wesentlichen; vielfach wird auch derselbe Personenkreis betroffen sein. Dies legt nahe, die Auslegung des Tatbestandsmerkmals
 
wesentlichen; vielfach wird auch derselbe Personenkreis betroffen sein. Dies legt nahe, die Auslegung des Tatbestandsmerkmals
 
»Geschäft des täglichen Lebens« in § 105 a BGB an der Interpretation der »geringfügigen Angelegenheit des täglichen Lebens« in
 
»Geschäft des täglichen Lebens« in § 105 a BGB an der Interpretation der »geringfügigen Angelegenheit des täglichen Lebens« in
§ 1903 Abs. 3 S. 2 BGB zu orientieren.
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§ 1825 Abs. 3 S. 2 BGB zu orientieren.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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*Wesche: Geschäftsfähigkeit und Betreuung; Handeln im Spannungsfeld der Ungewissheit; Rpfleger 2008, 449
 
*Wesche: Geschäftsfähigkeit und Betreuung; Handeln im Spannungsfeld der Ungewissheit; Rpfleger 2008, 449
 
[[Kategorie:Auswirkungen]]
 
[[Kategorie:Auswirkungen]]
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===Weblinks===
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*[http://www.iurastudent.de/content/§-105a-bgb-geschäfte-des-täglichen-lebens Online-Kommentar zu § 105a BGB]
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