Der Einwilligungsvorbehalt im Rahmen der Betreuung bezieht sich also vom Grundsatz von vornherein nicht auf Willenserklärungen, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betreffen. Damit soll auch der in seiner rechtlichen Handlungsfreiheit durch einen Einwilligungsvorbehalt eingeschränkte Betreute wenigstens in kleinen Dingen des täglichen Lebensvollzugs einen gewissen | Der Einwilligungsvorbehalt im Rahmen der Betreuung bezieht sich also vom Grundsatz von vornherein nicht auf Willenserklärungen, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betreffen. Damit soll auch der in seiner rechtlichen Handlungsfreiheit durch einen Einwilligungsvorbehalt eingeschränkte Betreute wenigstens in kleinen Dingen des täglichen Lebensvollzugs einen gewissen |