Allgemeines

Auf dieser Seite werden Informationen zur Reform der Betreuer- (und Vormünder)vergütung ab 2026 zusammen gestellt. Diese Seite wird daher regelmäßig aktualisiert.

Aktueller Stand Ende 2025: das Gesetz ist nach Verabschiebung im Bundestag und Bundesrat am 7.4.2025 im BGBl 2025, Nr 109, veröffentlicht und tritt am 1.1.2026 in Kraft: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/109

Zusammenfassung

Die Systematik der Vergütung wird – erneut – vereinfacht. Aus 3 Tabellen (ohne Ausbildung, mit Berufsausbildung, mit Studium) werden 2 Stufen (mit und ohne Studienabschluss), de facto bedeutet das den Wegfall der bisherigen Tabelle A; deren Betroffene profitieren vom neuen Vergütungsrecht am meisten.

Die drei Varianten bei den Wohnformen (stationär, ambulant aber stationär gleichgestellt und sonstige) werden ebenfalls auf 2 eingedampft (stationär und sonstige).

Letztlich sind auch die Zeitstufen von einer Vereinfachung betroffen. Bislang wurde die Dauer der Betreuung in 5 Etappen unterteilt, das 1. Quartal, das 2. Quartal, das 2. Halbjahr, das 2. Betreuungsjahr und schließlich ab dem 3. Betreuungsjahr. Nach neuer Systematik gibt es nur noch Betreuungen im ersten oder in den folgenden Jahren.

Materialien (Entwurf Sept. 2024)

Materialien zum neuen Vorschlag vom 11.12.2024

Pressemitteilungen, Stellungnahmen

Vergleichstabellen

Siehe auch