Amtspflichtverletzung
Version vom 9. November 2024, 12:56 Uhr von Gabriele Wicked (Diskussion | Beiträge)
Die Haftung bei Amtspflichtverletzungen durch deutsche Beamte ist in § 839 BGB gesetzlich geregelt.
Die Haftung bei Amtspflichtverletzungen durch deutsche Beamte ist in § 839 BGB gesetzlich geregelt.