Betreuungsbehördengesetz

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Volltitel: Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben
bei der Betreuung Volljähriger
Kurztitel: Betreuungsbehördengesetz
Abkürzung: BtBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Fundstellennachweis: 404-24
Datum des Gesetzes: 12. September 1990 (BGBl. I S. 2002, 2025)
Inkrafttreten: 1. Januar 1992
Letzte Änderung durch: Art. 9 Gesetz vom 21. April 2005
(BGBl. I S. 1073, 1079)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1. Juli 2005
(Art. 12 Gesetz vom 21. April 2005)


Das Betreuungsbehördengesetz war Bestandteil des am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes, im Rahmen dessen die Vormundschaft (für Volljährige) und Gebrechlichkeitspflegschaft durch die Betreuung ersetzt wurden. Es installierte eine neue Fachbehörde anstelle des zuvor auch für Erwachsene zuständigen Jugendamtes.

Grundzüge

Das Betreuungsbehördengesetz ist seltsamerweise kein Bestandteil des Sozialgesetzbuches, obwohl die Aufgaben denen des Jugendamtes (nach Sozialgesetzbuch VIII) ähnlich sind. Daher gelten für die Betreuungsbehörde ergänzend die Verwaltungsverfahrensgesetze und Datenschutzgesetze der Bundesländer, nicht das Sozialgesetzbuch-X.

Literatur

  • Hinweis: das BtBG ist nicht eigenständig kommentiert; es ist in den Kommentaren zum Betreuungsrecht enthalten.

Bücher im Bundesanzeiger-Verlag

Weitere Bücher

Weblinks


Infos zum Haftungsausschluss


Vorlage:Quelle Wikipedia