Betreuungsorganisationsgesetz

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Basisdaten
Volltitel: Betreuungsorganisationsgesetz
Abkürzung: BtOG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht, Verwaltungsrecht, Berufsrecht
Fundstellennachweis: 404-33
Datum des Gesetzes: 4.5.2021 (BGBl. I S. 882/917)
Inkrafttreten: 01.01.2023

Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist ein Teil der 2021 verabschiedeten und am 1.1.2023 in Kraft tretenden Betreuungsrechtsreform (dessen Artikel 9). Es ersetzt u.a. das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG).

Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben der erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.

Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung konkretisiert, die Mitte 2021 noch nicht verabschiedet ist. Hier sollen Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt werden.

Gliederung

  • Abschnitt 1 Betreuungsbehörde
    • Titel 1 Allgemeine Vorschriften
  1. Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
  2. Örtliche Zuständigkeit
  3. Fachkräfte
  4. Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
    • Titel 2 Aufgaben der örtlichen Behörde
  1. Informations- und Beratungspflichten
  2. Förderungsaufgaben
  3. Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
  4. Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung
  5. Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
  6. Mitteilung an Betreuungsvereine
  7. Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
  8. Betreuervorschlag
  9. Weitere Aufgaben
  • Abschnitt 2 Anerkannte Betreuungsvereine

Anerkennung Aufgaben kraft Gesetzes Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung Finanzielle Ausstattung Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein Abschnitt 3 Rechtliche Betreuer Titel 1 Allgemeine Vorschriften Begriffsbestimmung Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Be- treuer Titel 2 Ehrenamtliche Betreuer Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unter- stützung Titel 3 Berufliche Betreuer Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächti- gung Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes Fortbildung Leistungen an berufliche Betreuer Abschnitt 4 Offenbarungsbefugnisse für Geheimnisträger Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten Abschnitt 5 Übergangsvorschriften Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung


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