Betreuervergütung 2019

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Hier wird die Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 beschlossen hat, dargestellt.

Da die Zustimmung des Bundesrates und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch aussteht, kann das genaue Inkrafttretensdatum noch nicht genannt werden.

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Die neuen Vergütungstabellen A bis C für berufliche Betreuer (inkl. Vereinsbetreuer) in den 3 bisher bekannten Vergütungsgruppen finden Sie nachstehend. Nicht amtlich sind die Spalten "monatliche Pauschale alt", "Erhöhung in €" und "Erhöhung in %". Diese verdeutlichen den Unterschied zur bisherigen, seit 1.7.2005 geltenden Pauschalvergütung.

Tabelle A (bisherige Vergütungsstufe 1):

Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögens- status monatliche Pauschale monatliche Pauschale alt Erhöhung in € Erhöhung in %
A1 In den ers- ten drei Monaten A1.1 stationäre Einrichtung oder gleichge- stellte ambulant be- treute Wohnform A1.1.1 mittellos 194,00 € 121,50 € 72,50 € 59,67%
A1.1.2 nicht mittellos 200,00 € 148,50 € 51,50 € 34,68%
A1.2 andere Wohnform A1.2.1 mittellos 208,00 € 189,00 € 19,00 € 10,05%
A1.2.2 nicht mittellos 298,00 € 229,50 € 68,50 € 29,85%
A2 Im vierten bis sechsten Monat A2.1 stationäre Einrichtung oder gleichge- stellte ambulant be- treute Wohnform A2.1.1 mittellos 129,00 € 94,50 € 34,50 € 36,51%
A2.1.2 nicht mittellos 158,00 € 121,50 € 36,50 € 30,04%
A2.2 andere Wohnform A2.2.1 mittellos 170,00 € 148,50 € 21,50 € 14,48%
A2.2.2 nicht mittellos 208,00 € 189,00 € 19,00 € 10,05%
A3 Im siebten bis zwölften Monat A3.1 stationäre Einrichtung oder gleichge- stellte ambulant be- treute Wohnform A3.1.1 mittellos 124,00 € 81,00 € 43,00 € 53,09%
A3.1.2 nicht mittellos 140,00 € 108,00 € 32,00 € 29,63%
A3.2 andere Wohnform A3.2.1 mittellos 151,00 € 135,00 € 16,00 € 11,85%
A3.2.2 nicht mittellos 192,00 € 162,00 € 30,00 € 18,52%
A4 Im 13. bis A4.1 stationäre Einrichtung oder gleichge- stellte ambulant be- treute Wohnform A4.1.1 mittellos 87,00 € 54,00 € 33,00 € 61,11%
24. Monat A4.1.2 nicht mittellos 91,00 € 67,50 € 23,50 € 34,81%
A4.2 andere Wohnform A4.2.1 mittellos 122,00 € 94,50 € 27,50 € 29,10%
A4.2.2 nicht mittellos 158,00 € 121,50 € 36,50 € 30,04%
A5 Ab dem 25. Monat A5.1 stationäre Einrichtung oder gleichge- stellte ambulant be- treute Wohnform A5.1.1 mittellos 62,00 € 54,00 € 8,00 € 14,81%
A5.1.2 nicht mittellos 78,00 € 67,50 € 10,50 € 15,56%
A5.2 andere Wohnform A5.2.1 mittellos 105,00 € 94,50 € 10,50 € 11,11%
A5.2.2 nicht mittellos 130,00 € 121,50 € 8,50 € 7,00%

Tabelle B (bisherige Vergütungsstufe 2):