Waffenbesitz bei Betreuten

Bei Betreuungen kann ein Waffenbesitz, auch ein Waffenfund durch den Betreuer, problematisch werden. Stellt der Betreuer fest, dass der Betreute Waffen und Munition besitzt, deren Erwerb ihrer Art nach einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedürfen, so muss er das zuständige Amt unverzüglich über seinen Fund informieren. Dabei handelt es sich üblicherweise um das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde. Auf keinen Fall sollte der Betreuer Waffen und Munition in seinem Auto zu dieser Behörde transportieren. weil bereits der Waffentransport strafbar sein kann.


Literatur

  • Thar: Waffenfund in der Wohnung des Betreuten - was hat der Betreuer zu tun? BtPrax 2008, 67


Weblinks