Insgesamt werden die rechtlichen Regelungen zu Suizid und Sterbehilfe noch überwiegend von deren Gegnern bestimmt. Die Anliegen der Befürworter finden aber zunehmend Beachtung. Abgesehen von divergenten, weltanschaulichen Grundüberzeugungen<ref> hierzu im Einzelnen: v. Lewinski,a.a.O., S. 55-99</ref> ist die argumentative Auseinandersetzung hierüber vor allem auf folgende konkrete Einzelaspekte fokussiert<ref> Im Einzelnen hierzu: v. Lewinski,a.a.O. S.170-191 </ref>. | Insgesamt werden die rechtlichen Regelungen zu Suizid und Sterbehilfe noch überwiegend von deren Gegnern bestimmt. Die Anliegen der Befürworter finden aber zunehmend Beachtung. Abgesehen von divergenten, weltanschaulichen Grundüberzeugungen<ref> hierzu im Einzelnen: v. Lewinski,a.a.O., S. 55-99</ref> ist die argumentative Auseinandersetzung hierüber vor allem auf folgende konkrete Einzelaspekte fokussiert<ref> Im Einzelnen hierzu: v. Lewinski,a.a.O. S.170-191 </ref>. |