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=Eingruppierung von Vereins- und Behördenbetreuern=
 
=Eingruppierung von Vereins- und Behördenbetreuern=
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==Rechtsprechung des BAG zum BAT==
    
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/[[Vereinsbetreuer]] eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):
 
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/[[Vereinsbetreuer]] eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):