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==Normative Kraft des Faktischen==
 
==Normative Kraft des Faktischen==
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Während der Erziehung und Sozialisation der Kinder werden die Anweisungen von Eltern, Priestern, Lehrern und anderen Autoritäten zunächst befolgt - oft auch aus Furcht. Später entwickeln die Menschen daraus die Vorstellung, dass die häufig wiederholten Anweisungen eine eigene verpflichtende Kraft haben. Sie werden zu sittlichen Normen. Unmenschliche Religions-, Volks-, Staats- oder Familienpraktiken wie Missbrauch, Unterdrückung oder Gewalt in der Erziehung werden von den Kindern entsprechend in unsittliche Normen verwandelt. Erst die Empörung der Öffentlichkeit macht dies den Betroffenen bewusst. Jedes Recht im Volk war ursprünglich einmal nur faktische Übung, d.h. Gewohnheitsrecht. Die über Generationen bzw. Jahrhunderte andauernde Übung erzeugt allmählich die Vorstellung des Normmäßigen. So wird die soziale Norm zur Rechtsnorm: im inneren Vorstellungsraum der verantwortlichen Menschen und durch einen öffentlichen Anerkennungsakt bzw. einen [[Gesetzgebung|Rechtsetzungsakt]].
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Während der Erziehung und Sozialisation der Kinder werden die Anweisungen von Eltern, Priestern, Lehrern und anderen Autoritäten zunächst befolgt - oft auch aus Furcht. Später entwickeln die Menschen daraus die Vorstellung, dass die häufig wiederholten Anweisungen eine eigene verpflichtende Kraft haben. Sie werden zu sittlichen Normen. Unmenschliche Religions-, Volks-, Staats- oder Familienpraktiken wie Missbrauch, Unterdrückung oder Gewalt in der Erziehung werden von den Kindern entsprechend in unsittliche Normen verwandelt. Erst die '''Empörung der Öffentlichkeit''' macht dies den Betroffenen bewusst. Jedes Recht im Volk war ursprünglich einmal nur faktische Übung, d.h. Gewohnheitsrecht. Die über Generationen bzw. Jahrhunderte andauernde Übung erzeugt allmählich die Vorstellung des Normmäßigen. So wird die soziale Norm zur Rechtsnorm: im inneren Vorstellungsraum der verantwortlichen Menschen und durch einen öffentlichen Anerkennungsakt bzw. einen [[Gesetzgebung|Rechtsetzungsakt]].
    
==Deutsche Rechtsgeschichte==
 
==Deutsche Rechtsgeschichte==
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