Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts trat zum 01.07.1998 in Deutschland in Kraft. Nun konnten auch [[Eherecht und Betreuung|Betreute unter bestimmten Umständen heiraten]]. Das alte reichsdeutsche Ehegesetz aus der NS-Zeit war endlich aufgehoben worden. Das bürgerliche Eherecht wurde nun wieder ein Abschnitt im Familienrecht des BGB (Buch 4). | Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts trat zum 01.07.1998 in Deutschland in Kraft. Nun konnten auch [[Eherecht und Betreuung|Betreute unter bestimmten Umständen heiraten]]. Das alte reichsdeutsche Ehegesetz aus der NS-Zeit war endlich aufgehoben worden. Das bürgerliche Eherecht wurde nun wieder ein Abschnitt im Familienrecht des BGB (Buch 4). |