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Anders als bei Verträgen kommt die Erbschaft (auch) durch stillschweigende Zustimmung zustande. Das heißt, man wird Erbe, auch ohne dass man es ausdrücklich irgendwo erklärt. In diesem Fall erhält man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern muss auch für die Schulden aufkommen. Zu dem Vermögen gehören alle Gegenstände, Wertpapiere, Konten, die auf den Namen des Erblassers lauten.
 
Anders als bei Verträgen kommt die Erbschaft (auch) durch stillschweigende Zustimmung zustande. Das heißt, man wird Erbe, auch ohne dass man es ausdrücklich irgendwo erklärt. In diesem Fall erhält man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern muss auch für die Schulden aufkommen. Zu dem Vermögen gehören alle Gegenstände, Wertpapiere, Konten, die auf den Namen des Erblassers lauten.
 
   
 
   
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Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die Bestattungskosten, aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung, Steuerschulden, Geldstrafen usw.). Ist die Erbschaft offenkundig überschuldet, sollte die Erbschaft unverzüglich ausgeschlagen werden; siehe unter: [[Erbausschlagung]]
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Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die [[Bestattung]]skosten, aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung, Steuerschulden, Geldstrafen usw.). Ist die Erbschaft offenkundig überschuldet, sollte die Erbschaft unverzüglich ausgeschlagen werden; siehe unter: [[Erbausschlagung]]
    
Wird die Erbschaft angenommen, ist oft ein Erbschein notwendig, der persönlich (nicht schriftlich) beim Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden kann. Der Betreuer hat ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Beschränkung der Erbenhaftung zu beantragen sein.
 
Wird die Erbschaft angenommen, ist oft ein Erbschein notwendig, der persönlich (nicht schriftlich) beim Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden kann. Der Betreuer hat ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Beschränkung der Erbenhaftung zu beantragen sein.
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