Eine Person, deren Identität festgestellt werden soll, kann auch nach [[Waffenfund|Waffen]], anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsucht werden, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint. | Eine Person, deren Identität festgestellt werden soll, kann auch nach [[Waffenfund|Waffen]], anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsucht werden, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint. |