| | Direkt genannt werden Betreuer in der neuen NRW-Regelung, umfaßt sind sie außerdem in Bremen, da sie dort unter den Begriff der Sorgeberechtigten fallen dürften. Nur indirekt sind Betreuer mit umfasst in [[Brandenburg]] (Angehörige und Personen, die mit dem Betreuten zusammenleben), in [[Niedersachsen]] (nahestehende Personen), [[Rheinland-Pfalz]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Schleswig-Holstein]], [[Thüringen]] (Personen, die mit den Betroffenen in Beziehung stehen). In [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Berlin]], [[Hamburg]], [[Hessen]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], NRW (bisher) enthalten die Gesetze keine entsprechenden Regelungen. | | Direkt genannt werden Betreuer in der neuen NRW-Regelung, umfaßt sind sie außerdem in Bremen, da sie dort unter den Begriff der Sorgeberechtigten fallen dürften. Nur indirekt sind Betreuer mit umfasst in [[Brandenburg]] (Angehörige und Personen, die mit dem Betreuten zusammenleben), in [[Niedersachsen]] (nahestehende Personen), [[Rheinland-Pfalz]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Schleswig-Holstein]], [[Thüringen]] (Personen, die mit den Betroffenen in Beziehung stehen). In [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Berlin]], [[Hamburg]], [[Hessen]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], NRW (bisher) enthalten die Gesetze keine entsprechenden Regelungen. |
| − | '''Institutionelle Zusammenarbeit des [[Sozialpsychiatrischer Dienst|sozialpsychiatrischen Dienstes]] mit Betreuern, Betreuungsvereinen und -behörden''' | + | '''Institutionelle Zusammenarbeit des [[Sozialpsychiatrischer Dienst|sozialpsychiatrischen Dienstes]] mit [[Betreuer]]n, [[Betreuungsverein]]en und [[Betreuungsbehörde]]n''' |