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Das BVerfG hat mit fünf Leitsätzen klargestellt, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen zwar grundsätzlich nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind – insbesondere nur als ''letztes Mittel'' und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
 
Das BVerfG hat mit fünf Leitsätzen klargestellt, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen zwar grundsätzlich nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind – insbesondere nur als ''letztes Mittel'' und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
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'''Zugleich erklärte das Gericht den Krankenhausvorbehalt in seiner bisherigen Form jedoch für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.''' Der Gesetzgeber sei verpflichtet, bis zum 01.01.2026 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.
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'''Zugleich erklärte das Gericht den Krankenhausvorbehalt in seiner bisherigen Form jedoch für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.''' Der Gesetzgeber sei verpflichtet, bis zum 01.01.2027 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.
    
'''Leitsätze im Überblick:'''
 
'''Leitsätze im Überblick:'''